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Rabattverträge

Zur Lieferung verpflichtet

17.02.2016  09:34 Uhr

Von Cornelia Dölger / Exklusive Rabattverträge zwischen Herstellern und Krankenkassen stehen aufgrund von Lieferengpässen immer wieder in der Kritik. Nun drängt der Hessische Apothekerverband (HAV) darauf, Hersteller zur Lieferung zu verpflichten. Die Industrie hingegen sieht vor allem die Krankenkassen am Zug.

Der HAV will Pharmaunternehmen notfalls per Gesetz dazu zwingen, ihre Lieferfähigkeit nachzuweisen. »Sind Arzneimittel nicht lieferbar, erleben wir häufig, dass Hersteller sich als lieferfähig bezeichnen, tatsächlich aber nur Mini-Mengen in den Markt geben«, sagte der HAV-Vorstandsvorsitzende Detlef Weidemann der PZ. Wer in solchen Fällen die Verantwortung für die Lieferprobleme trage, lasse sich kaum nachvollziehen. »Es wäre hilfreich, wenn das jeweilige Unternehmen gegenüber seinen Vertragspartnern nachweisen müsste, dass es den Lieferverzug tatsächlich nicht zu verantworten hat.«

Konsequente Sanktionen

 

Exklusive Rabattverträge erschwerten ohnehin die zügige Arzneimittelversorgung der Patienten, kritisierte Weidemann. Im Zuge eines Rabattvertrags verpflichte sich ein Hersteller aber zur Lieferung. Unter Umständen seien deshalb »konsequente Sanktionen« hilfreich. Hier seien vor allem die Krankenkassen gefordert.

 

Der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) sieht für eine Lösung der Lieferproblematik vor allem die Kassen am Zug. »Die Krankenkassen sollten dazu verpflichtet werden, bei allen ausgeschriebenen Wirkstoffen mindestens drei Zuschläge pro Los zu erteilen und zwischen Losvergabe und Wirksamwerden des Rabattvertrags eine Vorlaufzeit von sechs Monaten einzuräumen«, teilte der Verband auf Anfrage der PZ mit. Darüber hinaus sollten bestimmte Wirkstoffe, die als versorgungskritisch zu betrachten sind, von Ausschreibungen ausgenommen werden, so der BAH.

 

Auch die ABDA plädiert dafür, Ausschreibungen für Rabattverträge an mehrere Hersteller zu vergeben. Manchen Kassen seien »ein paar Cent zusätzliche Ersparnis scheinbar wichtiger als die jederzeitige Verfügbarkeit von wichtigen Medikamenten«, so der DAV-Vorsitzende Fritz Becker. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigten, dass es bei einzelnen Herstellern immer wieder zu Lieferengpässen kommt. »Deshalb sollten sich Krankenkassen bei ihren Ausschreibungen für Rabattverträge nicht nur an einen einzigen Hersteller binden, sondern zwei oder drei Anbieter auswählen.«

 

Grundsätzlich räumte der BAH ein, dass die Hersteller mit den Rabattverträgen »sehr umfängliche Lieferverpflichtungen« eingingen. Gleichzeitig unterlägen die Unternehmen – wie übrigens auch die Apotheken – »regulatorischen und wirtschaftlichen Zwängen, die keine Ländergrenzen kennen«. Der Ruf nach einer gesetzlich festgelegten Lieferpflicht für Hersteller, wie sie zuletzt der HAV verlangt hatte, werde den Problemen nicht gerecht. »Lieferengpässe sind differenziert zu betrachten, weil die Ursachen auch verschieden sind«, heißt es seitens der Arzneimittelhersteller. Hier sei eine Versachlichung der Diskussion gefragt. /

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