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Versorgungsstärkungsgesetz

Länder wollen keine Rezeptmakler

Datum 11.02.2015  09:43 Uhr

Von Stephanie Schersch / Der Bundesrat möchte die Einschaltung privater Rezeptvermittler beim Entlass­management verhindern. Das geht aus einer Stellungnahme der Länder zum Versorgungsstärkungs­gesetz hervor. Darin drängen sie auf mehr als 80 Änderungen an der Novelle.

Dem Gesetzentwurf zufolge sollen Klinikärzte ihren Patienten bei deren Entlassung künftig jeweils die kleinste Packung der benötigten Arzneimittel verordnen und ein Rezept mitgeben dürfen. Die Länder fordern einen Zusatz in diesem Punkt und möchten klarstellen, »dass kein privater Dritter eine Rezeptvermittlung in Zusammenhang mit dem Entlassmanagement betreiben darf«.

 

Entscheidung am BGH

 

Hintergrund der geforderten Klarstellung ist ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) aus dem März 2014. Die Richter hatten den Job von Rezeptvermittlern damals unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. In dem Fall hatte das Unternehmen Patientenring im Mittelpunkt gestanden, an dem neben der Uniklinik Freiburg drei Sanitätshäuser beteiligt sind. Vor der Entlassung informiert die Organisation den Patienten über die weitere Versorgung mit Arzneimitteln und leitet Rezepte auf Wunsch des Versicherten direkt an eine Kooperationsapotheke weiter. Der BGH hatte dieses Konzept für zulässig erklärt und dies unter anderem mit dem Anspruch des Patienten auf ein Versorgungsmanagement begründet, welches das Zuweisungsverbot einschränke.

 

Die Länder sehen das anders. Sie wollen die Passage zum Entlassmanagement im Versorgungsstärkungsgesetz daher um den Hinweis ergänzen, dass Vorgaben wie das Zuweisungsverbot im Sozialgesetzbuch V beziehungsweise im Apothekengesetz zu beachten sind. »Insbesondere geht es dabei um das Prinzip der freien Apothekenwahl und um das Verhindern von unerwünschten Formen der Zusammenarbeit«, schreibt der Bundesrat.

 

Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer hatte sich im Vorfeld der Beratungen im Plenum zudem für eine weitere Änderung beim Entlassmanagement ausgesprochen. Bereits heute können Krankenhäuser dem Patienten akut benötigte Arzneimittel auch direkt mitgeben, sofern Versicherte etwa vor einem Wochenende oder Feiertag entlassen werden.

 

Dem Ausschuss geht das nicht weit genug. Er forderte, diese Beschränkung aufzuheben und Krankenhäusern grundsätzlich zu erlauben, Patienten Medikamente für maximal drei Tage bei der Entlassung auszuhändigen. Mit dieser Option wäre die kontinuierliche Versorgung der Patienten sowie »die erforderliche Beratung bis zur Möglichkeit der Einlösung der Entlassverordnung gewährleistet«, hatte der Ausschuss argumentiert. Im Plenum fand sich für diesen Vorstoß jedoch keine Mehrheit.

 

Zweite Meinung

 

Änderungsbedarf sehen die Länder dafür beim geplanten Zweitmeinungsverfahren. Versicherte sollen laut Gesetzentwurf künftig das Recht haben, vor bestimmten Eingriffen einen weiteren Arzt um seine Einschätzung zu bitten. Aus Sicht des Bundesrats sollten die Patienten diesen Anspruch nicht nur vor Operationen erhalten, sondern auch vor anderen risikobehafteten Behandlungen.

 

Darüber hinaus bewerten die Länder das Versorgungsstärkungsgesetz grundsätzlich anders als die Bundesregierung. Diese hatte stets betont, bei der Novelle handele es sich um ein Einspruchsgesetz, die Zustimmung der Länder wäre damit nicht erforderlich. »Dies ist verfassungsrechtlich nicht zutreffend«, schreibt der Bundesrat. So verpflichte das Gesetz etwa Hochschulambulanzen »zur Erbringung von geldwerten Dienstleistungen gegenüber Dritten im Bereich der Krankenversorgung«. Die Länder müssten dem Gesetz daher durchaus zustimmen, bevor es in Kraft treten kann. /

 

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