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12.02.2013  18:55 Uhr

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Erstattungsbeträge für weitere Präparate stehen

 

PZ / Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung und das Pharmaunternehmen Bristol-Myers Squibb haben die Erstattungsbeträge für gleich zwei Präparate verhandelt: das Immunonkologikum Yervoy® (Ipilimumab) und das Immunsuppressivum Nulojix® (Belatacept). In einer gemeinsamen Pressemitteilung bezeichneten beide Seiten die Verhandlungen als konstruktiv und lösungsorientiert. Die Höhe der Beträge gaben sie allerdings nicht bekannt. Nulojix ist zugelassen, um nach einer Nierentransplantation die Abstoßung des Spenderorgans zu verhindern. Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte für das Arzneimittel im Vergleich zu einer Therapie mit Ciclosporin A einen geringen Zusatznutzen erkannt. Der nun verhandelte Erstattungsbetrag gilt rückwirkend zum 15. Juli 2012. Das Präparat Yervoy hat eine Zulassung zur Behandlung des malignen Melanoms. Laut GBA-Beschluss hat das Arzneimittel einen beträchtlichen Zusatznutzen gegenüber der zweckmäßigen Vergleichstherapie Best Supportive Care. Dabei bewirkt Yervoy insbesondere eine signifikante Verlängerung der Überlebensdauer. Die Einigung über den Erstattungsbetrag gilt rückwirkend ab dem 1. August 2012. 

 

GSK will Studien offenlegen

 

PZ / Der britische Pharmakonzern GlaxoSmithKline will künftig offener mit eigenen Studien umgehen. Wie das Unternehmen in einer Pressemeldung mitteilte, sollen Berichte zu klinischen Studien für bereits zugelassene Arzneimittel öffentlich zugänglich gemacht werden. Beate Wieseler, Leiterin des Ressorts Arzneimittel am Institut für Qualität und Wirtschaftlich­keit im Gesundheitswesen (IQWiG), sagte der »Süddeut­schen Zeitung«: »Das ist ein ganz wesentlicher Schritt. Es zeigt, was alles möglich ist. Andere Unternehmen werden begründen müssen, warum sie weniger transparent sind.« Wie die »Süddeutsche Zeitung« jedoch anmerkt, unterliegt auch diese Ankündigung noch einigen Einschränkungen. So wolle das Unternehmen die Informa­tionen nur preisgeben, wenn das getestete Medikament bereits zugelassen sei oder die Entwicklung abgebrochen wurde. Zudem müssten die Studien vorab in einer Fachzeitschrift veröffentlicht worden sein.

 

Film über die Leistungen der Apotheker

 

PZ / Der Apothekerverband Nordrhein hat einen Kurzfilm zum Thema leistungsgerechte Vergütung der Apotheker erarbeitet. Man stelle den Film allen Interessenten aus der Apothekerschaft zur Verfügung, um ihn auf ihren eigenen Internetseiten zu verwenden, erklärte der Verband. Der fünfminütigen Beitrag fasst sämtliche Fakten im Zusammenhang mit den Forderungen der Apotheker nach einer gerechten Vergütung zusammen. So werden die Folgen des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes (AMNOG) und der Rabattverträge für die Apothekerschaft erläutert. Auch wird erklärt, wie die Honorierung der Apotheker funktioniert und warum in Deutschland jedes Jahr viele Apotheken schließen. Der Film kann auf der Site www.av-nr.de angesehen werden. Interessierte, die den Beitrag selbst verwenden wollen, können sich direkt an den Verband wenden. /

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