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Nur die halbe Wahrheit

10.02.2006  13:28 Uhr

WISO-Testkäufe

<typohead type="3">Nur die halbe Wahrheit

von Kerstin A. Gräfe, Eschborn

 

Mangelhaft, da nur die halbe Wahrheit - so lautete das Urteil des ZDF-Wirtschaftsmagazins WISO über die Beratungsleistung zum Bisphosphonat Alendronat. Dieses vernichtende Ergebnis lässt sich gleichermaßen der WISO-Berichterstattung bescheinigen.

 

Zur Erinnerung: Ein Team des ZDF-Wirtschaftsmagazins WISO suchte mit versteckter Kamera zwölf Nürnberger Apotheken auf, um deren Beratungsqualität zu testen (siehe auch PZ 05/06). Gefragt wurde unter anderem nach dem Bisphosphonat Actonel® (Alendronat). Das Ergebnis: Die Beratung sei mangelhaft - nämlich nur die halbe Wahrheit, so WISO.

 

Selbiges trifft auch auf die WISO-Berichterstattung zu. Denn hier wurde hinsichtlich des Bisphosponats auch nur die halbe Wahrheit genannt; und dadurch unkorrekte Angaben gemacht. So wurde zum Beispiel laut WISO als Beratungsleistung seitens der Apotheker folgende Einnahmeempfehlung erwartet: Der Patient sollte darauf hingewiesen werden, zwei bis drei Stunden nach der Einnahme des Präparates nichts zu essen. Richtig ist allerdings, dass die Tablette morgens nüchtern eingenommen werden und in der nächsten halben Stunde nichts gegessen werden sollte. Lediglich für Actonel 5 mg ist die Einnahme zu einer anderen Tageszeit zugelassen. Nur dann sollte ein zweistündiger Abstand zu den Mahlzeiten eingehalten werden.

 

Ähnlich falsch verhält es sich mit einer weiteren erwarteten Beratungsleistung: Laut WISO sollte der Patient darüber informiert werden, dass er das Präparat im Stehen einnehmen solle und er sich danach zwei bis drei Stunden nicht hinlegen dürfe. Richtig ist allerdings der Hinweis, dass Alendronat nur im Stehen eingenommen werden und sich der Patient 30 Minuten danach nicht hinlegen sollte. Als Begründung für den Zwei- bis Drei-Stunden-Abstand führte WISO an, dass der Magen nach der Tabletteneinnahme besonders viel Magensäure erzeuge und so beim Hinlegen die Gefahr einer Verletzung der Speiseröhre bestehe. Eine verstärkte Magensäureproduktion unter einer Actonel-Einnahme ist jedoch in klinischen Studien bisher nicht bestätigt.

 

Richtige Angaben erst nachträglich

 

Dass die gemachten Angaben einen unkorrekten Sachverhalt wiedergeben, scheint sogar der WISO-Redaktion bewusst zu sein. Denn die Berichterstattung zur Sendung auf der ZDF-Homepage hat ein Update erfahren (www.zdf.de/ZDFde/inhalt/29/0,1872,3759997,00.html). Nachträglich sind nun dort die fehlenden, richtigen Angaben aufgeführt worden. Auch die ursprünglich gemachten Angaben sind noch dort zu finden. Sie werden nun als Empfehlungen mit dem Zusatz »sicherheitshalber« von Arzneikritiker und GEK-Freund Professor Dr. Gerd Glaeske ins Feld geführt.

Kommentar: Mit WISO schlecht beraten

Zugegeben: An dem Ergebnis, dass die Beratungsleistung in den stichprobenartig getesteten Apotheken verbesserungswürdig ist, ändert auch die mangelhafte WISO-Berichterstattung nichts. Aber wer für sich in Anspruch nimmt, andere in ihrer Kompetenz überprüfen zu wollen, sollte doch wenigstens selbst über selbige verfügen. Zweifelsohne war bei WISO im Fall Actonel Kompetenz Mangelware. Nicht umsonst ist plötzlich nachträglich die Online-Berichterstattung zur Sendung um die fehlenden richtigen Angaben ergänzt worden. Aber damit nicht genug: Durch die unkorrekten Angaben in einer Sendung, die im Durchschnitt etwa vier Millionen Zuschauer hat, sind etliche Patienten unnötig verunsichert worden.

 

Vor diesem Hintergrund ist der Verbraucher mit dem WISO-Tipp »Lesen Sie die Packungsbeilage und fragen Sie nicht (nur) Ihren Apotheker!« schlecht beraten. Denn er kommt von jemandem, der offentsichtlich nur über Halbwissen verfügt.

 

Dr. Kerstin A. Gräfe

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