Pharmazeutische Zeitung online
Rx-Versandverbot

Heilberufe und Politik unisono

08.02.2017  09:39 Uhr

Von Sven Siebenand, Saarbrücken / In einer gemeinsamen Erklärung kritisieren Kammern und Verbände der Heilberufe im Saarland das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zu Rx-Boni. Sie sehen die freiberufliche Honorarordnung in Gefahr. Die Gesundheitsministerin des Saarlands, Monika Bachmann (CDU), haben sie dabei auf ihrer Seite.

Auf einer Presseveranstaltung der saarländischen Heilberufe und des saarländischen Gesundheitsministeriums in Saarbrücken betonte Bachmann, das EuGH-Urteil, welches ausländischen Versendern Rabatte bei der Abgabe von Rx-Medikamenten erlaubt, habe erhebliche Auswirkungen auf die flächendeckende Versorgung mit Medikamenten. »Wir müssen unsere Apotheken stärken.« 

 

Neben dem Arzt seien Apotheker wichtige Gesundheitslotsen. Es sei nicht einzusehen, durch den Handel von ausländischen Versand­apotheken dieses hohe Gut zu gefährden. »Ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln ist angemessen und dringend notwendig«, so Bachmanns Fazit.

 

Der Präsident der Apothekerkammer, Manfred Saar, bet0nte, das EuGH-Urteil betreffe nur vordergründig ausschließlich Apotheken. Tatsächlich tangiere es alle Heilberufe und freien Berufe. Denn im Endeffekt stelle das Urteil das komplette Honorierungssystem im deutschen Gesundheitswesen auf den Prüfstand. Saar stellte fest: «Es geht also nicht nur darum, die inhabergeführte Apotheke zu erhalten, sondern auch das System des Freiberufs und der freiberuflichen Betreuung.«

 

Rückendeckung erhält er vonseiten der Ärzteschaft. »Das EuGH-Urteil hat eine grundlegende Bedeutung, und die Betroffenheit geht weit über die Ärzteschaft hinaus«, sagte Joachim Meiser von der kassenärztlichen Vereinigung. Auch der Präsident der Ärztekammer, Josef Mischo, zeigte sich besorgt: »Die Grundhaltung, marktwirtschaftliche Prinzipien in die gesundheitliche Versorgung hineinzubringen, kann nicht funktionieren.«

 

Aufforderung an Politik

 

In der gemeinsamen Erklärung heißt es folglich: »Die Arzneimittelpreisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel ist Teil einer freiberuflichen Honorarordnung. Sie schützt, wie alle freiberuflichen Honorarordnungen, die Bürger vor einer Übervorteilung, dient der Qualitätssicherung und ermöglicht im Sinne eines aktiven Verbraucherschutzes, die Interessen von Patienten und Kostenträgern einerseits sowie heilberuflichen Leistungsträgern andererseits ausgewogen auszugleichen.« Die Unterzeichner fordern den Gesetzgeber auf, alles dafür zu tun, damit die frei- und heilberufliche Gesundheitsversorgung der Menschen auch weiter flächendeckend als sichergestellt werden kann. /

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