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Cananbis als Medizin

ABDA begrüßt Gesetzentwurf

10.02.2016  09:29 Uhr

Von Daniel Rücker / Ärzte sollen in Zukunft Cannabis verordnen dürfen, wenn dies medizinisch geboten ist. In einer Stellungnahme begrüßt die ABDA diese Initiative von Hermann Gröhe (CDU).

 

Der Bundesgesundheitsminister hatte Anfang des Jahres den Referentenentwurf des Gesetzes zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften veröffentlicht. Die Apotheker fordern schon seit geraumer Zeit eine Regelung für die ärztliche Verordnung von Cannabis.

Für den Präsidenten der Bundesapothekerkammer, Andreas Kiefer, ist die Qualitätssicherung von zentraler Bedeutung. Wenn Patienten aus medizinischen Gründen Cannabis als Arzneimittel anwendeten, dann müsse es aus der Apotheke kommen und eine kontrollierte Qualität haben. Als verschreibungspflichtiges Arzneimittel müsste Cannabis dann auch von den Krankenkassen erstattet werden.

 

In ihrer Stellungnahme weist die ABDA auch auf die Unterschiede zwischen verschiedenen Cannabissorten hin. Deren Gehalt an Inhaltsstoffen könne deutlich variieren. Daher sollten Ärzte bei der Verordnung von Cannabis Dosierung und Sorte auf dem Rezept angeben. Die Apotheker werden deshalb Qualitätsanforderungen definieren und Empfehlungen zu Darreichungsformen erstellen. Keine Option ist es für Apotheker, Cannabis zu therapeutischen Zwecken zu rauchen. Dies sei nicht akzeptabel.

 

Nach der Vorstellung der Bundesregierung soll das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) künftig als Cannabisagentur fungieren. Die von den Cannabis-Anbauern erzielte Ernte muss vollständig an die Agentur verkauft werden. Den geschätzten Bedarf legt das BfArM regelmäßig fest. Produzenten brauchen zudem eine Genehmigung für den Anbau. /

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