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Bundesrat

Mehr Rechte für Patienten

05.02.2013  17:57 Uhr

Von Anna Hohle / Ärzte sollen Patienten künftig gründlicher informieren und bei groben Behandlungsfehlern ihre Unschuld beweisen müssen. Das geht aus dem »Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patienten« hervor, das der Bundesrat vergangene Woche verabschiedet hat.

Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) zeigte sich erfreut. Mit dem Gesetz werde das besondere Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Arzt weiter ausgebaut, sagte er. Alle Rechte und Pflichten in der Beziehung zwischen Arzt und Patient werden zukünftig im sogenannten Behandlungsvertrag im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert.

Das neue Gesetz sieht vor, dass Ärzte ihre Patienten vor einer geplanten Behandlung rechtzeitig in einem persönlichen Gespräch über deren Ablauf und Risiken informieren müssen. Im Falle einer Eigenbeteiligung des Versicherten müssen Mediziner auf die entstehenden Kosten hinweisen. Auch werden Ärzte verpflichtet, sämtliche Behandlungsschritte sorgfältig in der Patienten­akte zu dokumentieren und dem Patienten hier jederzeit Einsicht zu gewähren.

 

Beweislast beim Arzt

 

Darüber hinaus kehrt das Gesetz die Beweislast bei »groben Behandlungsfehlern« um: Zukünftig muss der Mediziner in solchen Fällen beweisen, dass der entstandene Schaden nicht durch ihn hervorgerufen wurde. Bei leichten Behandlungsfehlern muss allerdings weiterhin der Patient die Schuld des Arztes belegen. Auch sieht das Gesetz vor, dass Krankenkassen ihre Versicherten stärker bei der Durchsetzung von Schadenersatz unterstützen sollen, etwa mit Gutachten.

 

Beantragt ein Versicherter eine Leistung, muss seine Krankenkasse in Zukunft spätestens nach fünf Wochen darüber entscheiden. Tut sie es nicht, gilt die Leistung als bewilligt. Auch der Einfluss von Patientenorganisationen, etwa im Gemeinsamen Bundesausschuss, wird durch das Gesetz gestärkt.

 

Patientenvertreter und Verbraucherschützer zeigten sich dennoch enttäuscht darüber, dass das neue Gesetz keinen Entschädigungsfonds für Menschen vorsieht, die durch Behandlungsfehler gesundheitliche Schäden erlitten haben. Dies hatte unter anderem der Patientenbeauftragte der Bundesregierung Wolfgang Zöller (CSU) gefordert. Ilona Köster-Steinebach vom Bundesverband der Verbraucherzentralen beklagte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur, Patienten seien auch weiterhin nicht genügend gegen Arztfehler geschützt.  /

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