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Zweibettzimmer – oder Strafzahlung

08.02.2011  17:59 Uhr

Von Daniel Rücker / Jens Spahn (CDU) hat seine Pläne für Zweitbettzimmer als Standard in Krankenhäusern konkretisiert. Bei Kliniken und Ärzten stößt er damit auf Kritik. Auch die FDP ist nicht begeistert.

Mit seinem Vorschlag, Kassenpatienten im Krankenhaus möglichst nur noch in Zweibettzimmern unterzubringen, hatte der gesundheitspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bereits Ende Dezember für Furore gesorgt. Jetzt hat er ein Papier vorgelegt, in dem er seine Pläne konkretisiert. Vierbettzimmer sollten demnach »mittelfristig der Vergangenheit angehören«, schreibt Spahn.

Neue Krankenhäuser hätten heute schon kaum noch Vierbettzimmer. Die älteren Kliniken will Spahn über gesetzliche Regelungen zum Umbau motivieren. Zum einen könnte die Patientenzu­zah­lung von 10 Euro täglich bei Unterbringung in einem Mehrbettzimmer gestrichen werden. Alternativ könnten Krankenhäuser, die ihre Zimmer mit mehr als zwei Patienten belegen, mit einem Abschlag bestraft werden.

 

Bei der ersten Variante müsste ein Krankenhaus bei einer durchschnittlichen Liegedauer von 7 Tagen auf rund 2 Prozent seiner Vergütung verzichten. Bei der Abschlagsregelung würden dem Krankenhaus von der Krankenkasse für jeden Tag, an dem der Patienten sein Zimmer mit mehr als einem Patienten teilen muss, 10 Euro abgezogen. Allerdings soll bei insgesamt 280 Euro eine Grenze gezogen werden. Nach Spahns Vorstellungen soll nicht die Zahl der aufgestellten Betten, sondern die Belegung der Betten darüber entscheiden, ob die Vergütung gekürzt wird.

 

Kassen und Krankenhäusern soll die Möglichkeit gegeben werden, von der bundeseinheitlichen Regelung abzuweichen, wenn krankenhausindividuelle Besonderheiten berücksichtigt werden müssen. Dabei dürfen aber keine Abschläge oberhalb der Rahmenvereinbarung ausgehandelt werden. Damit den Krankenhäusern über die Regelung nicht insgesamt Geld entzogen wird, sollen bei der zweiten Variante die einbehaltenen Abschläge im Folgejahr den Krankenhäusern insgesamt wieder zur Verfügung gestellt werden. Spahn hält seine Vorstellungen für leicht und unbürokratisch umsetzbar.

 

Bei Koalitionspartner, Ärzten und Kliniken kommen die konkretisierten Pläne Spahns immer noch nicht gut an. »Ich werde keinem Vorschlag zustimmen, der die Kommunen und örtlichen Krankenhausträger zusätzlich belastet«, sagte Ulrike Flach, gesundheitspolitische Sprecherin der FDP. Die CDU setze auf Strafen, die FDP auf Anreize.

 

Maximal drei Wochen Wartezeit

 

Der Vizechef der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, lehnt die geplante Bestrafung ebenfalls ab. Der Geschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Georg Baum, wies darauf hin, dass die Umsetzung des Vorschlags die Zahl der Klinikbetten deutlich reduzieren würde.

 

Spahn will aber nicht nur den stationären Patienten einen Gefallen tun, sondern auch den ambulanten. Ohne auf Details näher einzugehen, schlägt der CDU-Gesundheitsexperte vor, über ein von den Krankenkassen zu erbringendes Terminmanagement die Wartezeit auf einen Facharzttermin auf drei Wochen zu begrenzen. / 

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