Pharmazeutische Zeitung online
Zusatzbeiträge

Weit mehr als acht Euro

09.02.2010  18:06 Uhr

Von Stephanie Schersch / In der Diskussion um Zusatzbeiträge wollen erste Krankenkassen mehr als acht Euro verlangen. Sogar der maximale Extrabeitrag von 37,50 Euro ist im Gespräch. Nur noch dreizehn Kassen schließen einen Zusatzbeitrag generell aus.

12 Euro im Monat müssen Versicherte der BKK Westfalen-Lippe rückwirkend zum erste Januar zusätzlich bezahlen. »Das ist viel gerechter, denn es enthält eine deutlich soziale Komponente«, sagte Kassenchef Willi Tomberge in der »Bild«-Zeitung. Eine Pauschale von acht Euro kann ohne Einkommensprüfung erhoben werden. Darüber liegende Zusatzbeiträge dürfen ein Prozent des Bruttoeinkommens nicht übersteigen. »Die acht Euro zahlen also Student und Unternehmer gleichermaßen, unsere zwölf Euro hingegen werden bei Versicherten, die unter 1200 Euro haben, angepasst«, so Tomberge weiter.

Die BKK Heilberufe und die GBK Köln verlangen von ihren Mitgliedern sogar den maximalen Zusatzbeitrag. Er wird bis zur Beitragsbemessungsgrenze erhoben und kann höchstens 37,50 Euro monatlich betragen. Der Vorstandsvorsitzende der BKK Heilberufe, Hans-Joachim Röminger, appellierte an die Versicherten, die Kassen nicht vorschnell zu wechseln. »Die meisten gesetzlichen Krankenkassen werden bis Ende des Jahres einen Zusatzbeitrag erheben«, sagte er. Tatsächlich schließen nach einem Bericht der »Wirtschaftswoche« von derzeit 169 Kassen nur 13 Zusatzbeiträge generelle aus, rund 50 immerhin für 2010.

 

Politisch ist diese Entwicklung durchaus gewollt, die Zusatzbeiträge sollen den Wettbewerb unter den Kassen befördern. Das Bundeskartellamt prüft inzwischen, ob das Vorgehen der Krankenkassen, die gemeinsam einen Zusatzbeitrag in gleicher Höhe angekündigt haben, gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Die Kassen würden offen versuchen, den gerade erst wieder einsetzenden Preiswettbewerb in der Gesetzlichen Krankenversicherung zu umgehen, sagte Kartellamtschef Andreas Mundt in der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung.« »Begleitet wird das auch noch von einem Chor, dass sich der Wechsel der Krankenkasse sowieso nicht lohne, weil die anderen ebenfalls Zusatzbeiträge einführen müssen.« Die Rechtslage sei jedoch komplex, so Mundt, in die Beurteilung spiele das europäische Wettbewerbsrecht hinein. Unklar ist, wann gesetzliche Krankenkassen als Unternehmen im Sinne des Kartellrechts zu bewerten sind. »Da gibt es eine stark differenzierende Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes.« / 

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