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Datenklau-Prozess

Leichter Zugriff auf BMG-Postfächer

31.01.2018  10:27 Uhr

Von Jennifer Evans, Berlin / Am vierten Verhandlungstag im sogenannten Datenklau-Prozess waren zwei Zeugen geladen, die zum Zeitpunkt des mutmaßlichen Ausspähens von Daten am Bundesgesundheitsministerium (BMG) beschäftigt waren. Demnach war es beinahe leicht, Interna aus den Computern des Ministeriums abzuzapfen.

Im Prozess gegen den früheren ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und den Systemadministrator Christoph H. ging es am vergangenen Freitag erneut um ein Verbändetreffen aus dem Jahr 2010. Bereits eine Woche zuvor hatte ein ehemaliger BMG-Jurist vor dem Berliner Landgericht von diesem Treffen berichtet. Nun bestätigte eine weitere Mitarbeiterin aus dem Ministerium, an dem Termin teilgenommen zu haben.

 

Die Zeugin, Referentin im Fachreferat Apothekenbetrieb des BMG, arbeitete damals an der Novelle der Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) mit. Wie bereits der ehemalige BMG-Jurist bekräftigte nun auch sie, bei dem Treffen lediglich bei den Vertretern der ABDA den vertraulichen BMG-Entwurf zur ApBetrO erkannt zu haben. Keiner der anderen anwesenden Verbände – darunter der Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker sowie der Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer – habe in ihrer Erinnerung das BMG-Dokument vorliegen gehabt. Ob es sich dabei um die aktuellste Version handelte, konnte sie aber nicht sagen.

 

Viele Speicherorte

Aktuelle Versionen von geplanten Gesetzesänderungen landeten im BMG stets in einem themenbezogenen Ordner, auf den die jeweiligen Referatsmitarbeiter Zugriff hätten, erklärte die Zeugin. An diesem Punkt setzte die Verteidigung des IT-Mitarbeiters H. an. Neben den persönlichen E-Mail-Postfächern habe es einfach zu viele Speicherorte für den aktuellen Stand der ApBetrO gegeben. Dazu zählten der Zeugenaussage aus der Vorwoche zufolge beispielsweise Laufwerke der Referate, Themen-Ordner sowie E-Mail-Archive auf CD. Die Vielzahl dieser alternativen Dokumentationen und deren diverse Zugriffsmöglichkeiten seien im Ermittlungsverfahren nicht in den Blick genommen worden, bemängelte die Verteidigung. Einige der Ordner hätten zudem inhaltlich umfassendere Informationen liefern können als der E-Mail-Verkehr einzelner BMG-Mitarbeiter. Die Verteidigung von H. bezweifelt daher, dass der Vorwurf des Ausspähens von E-Mails noch berechtigt ist.

 

Die Angeklagten sollen zwischen 2009 und 2012 Daten aus E-Mail-Postfächern von Ministern und Staatssekretären im BMG ausgespäht haben. Bellartz soll sich laut Anklage mit diesen Insider-Informationen Einblicke in geplante Gesetzgebungsverfahren verschafft und die Daten womöglich zu seinem Vorteil genutzt haben.

 

Allgemeines Passwort

 

Der zweite am Freitag vernommene Zeuge informierte über die Strukturen des technischen Supports im BMG, der zum Teil extern vergeben war. Der Zeuge war damals Verwaltungsbeamter in der Informationstechnik des Ministe­riums und leitete ab 2010 dessen Rechenzentrum. Als externer IT-Mitarbeiter hatte H. demnach anfangs über ein allgemeines Passwort Zugriff auf persönliche E-Mails der BMG-Mitarbeiter sowie auf Referatspostfächer. Welcher IT-Mitarbeiter sich auf welche konkreten Postfächer geschaltet habe, sei zunächst nicht richtig protokolliert worden, so der Zeuge.

 

Mithilfe dieses Passworts wären Kopien von E-Mail-Postfächern oder deren automatische Archivierung möglich gewesen, ohne dass der eigentliche Benutzer des Postfachs es bemerkt hätte. Später habe es strengere Regeln gegeben, die aber lediglich den Weg des Zugangs änderten, nicht jedoch die Möglichkeit, grundsätzlich auf E-Mail-Postfächer zuzugreifen. Der Zeuge kritisierte, dass hier einiges im Argen gelegen habe.

 

Auf einen bei den Ermittlungen im BMG sichergestellten USB-Stick angesprochen, sagte der Zeuge, dass die Daten darauf sehr zugeschnitten gewirkt und aus einem abgegrenzten Referatskreis gestammt hätten – betroffen waren demnach Referate rund um das Apothekenwesen. Der Datenträger soll H. gehört haben. Am 2. Februar geht der Strafprozess in die nächste Runde. /

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