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Antibiotika bei Tieren

Bundesrat berät strengere Regeln

31.01.2018  10:27 Uhr

Von Anna Pannen / Tierärzte und Landwirte sollen bestimmte Antibiotika künftig weniger großzügig einsetzen dürfen. Das hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) in einer geplanten Gesetzesänderung vorgeschlagen, die in dieser Woche im Bundesrat auf der Tagesordnung steht. Dabei geht es um Wirkstoffe aus den Gruppen der Fluorchinolone sowie der Cephalosporine der dritten oder vierten Generation. Beides sind wichtige sogenannte Reserveantibiotika, kommen also bei Menschen zum Einsatz, bei denen andere gängige Antibiotika nicht anschlagen.

 

Schon seit Langem wird kritisiert, dass der Einsatz von Antibiotika in der Landwirtschaft Resistenzen der Erreger gegen diese Wirkstoffe fördert. Bei den wichtigen Reserveantibiotika ist das natürlich besonders heikel. Das BMEL will deren Einsatz deshalb begrenzen und hat ein sogenanntes Umwidmungsverbot für diese Medikamente vorgeschlagen.

Tierärzte und Landwirte dürften sie dann nur noch bei jenen Tierarten und Krankheiten einsetzen, die eindeutig in der Zulassung beschrieben sind. Ausnahmen sollen nur gelten, wenn die »notwendige arznei­liche Versorgung der Tiere ernstlich gefährdet ist«. Kritikern dürfte dieser Vorschlag nicht weit genug gehen. Die Grünen etwa fordern seit Langem, Reserveantibiotika dürften bei Tieren generell nur in Ausnahmefällen zum Einsatz kommen.

 

Ist eine ganze Gruppe von Tieren erkrankt, soll der Tierarzt laut BMEL-Vorschlag künftig in bestimmten Fällen ein Antibiogramm erstellen müssen – also testen lassen, auf welches Medikament der Erreger reagiert. Dies soll etwa dann der Fall sein, wenn zwei Antibiotika gleichzeitig verabreicht werden oder wenn ein Wirkstoffwechsel anliegt. Beim Einsatz der wichtigen Reserve­antibiotika sowie bei Behandlungen, die länger als sieben Tage andauern oder mehrfach vorgenommen werden, soll ein Antibiogramm stets Pflicht sein, auch wenn nur einzelne Tiere behandelt werden. Wie die Proben entnommen und die Bakterien isoliert werden, soll außerdem strenger vorgeschrieben werden. Am 2. Februar will das Plenum der Länderkammer über die notwendige »Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über tierärztliche Hausapotheken« abstimmen. /

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