Pharmazeutische Zeitung online

Neues T-Rezept seit Anfang Februar

02.02.2016  16:18 Uhr

Von Stephanie Schersch / Seit Montag gibt es das T-Rezept in neuem Design. Der Vordruck wird damit an das herkömmliche Muster-16-Rezept angepasst. Tatsächlich sind die Änderungen aber marginal: Der Begriff Kostenträgerkennung ersetzt die Bezeichnung Kassennummer, zudem fällt die doppelte Datumsangabe weg. Der Arzt muss neben seiner Unterschrift künftig nicht mehr den Tag der Rezeptausstellung angeben. Wie bislang wird das Datum automatisch weiter oben auf dem Formular neben der Arztnummer aufgedruckt.

Das T-Rezept gibt es seit 2009. Auf ihm können Ärzte ihren Patienten die Wirkstoffe Lenalidomid, Pomalidomid und Thalidomid verschreiben. Für diese Wirkstoffe gelten als Reaktion auf den Contergan-Skandal besonders strenge Vorschriften. So müssen Ärzte zunächst versichern, über ausreichend Sachkenntnis zu verfügen und bestimmte Sicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Erst dann erhalten sie die erforderlichen Rezeptvordrucke vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Darüber hi­naus gilt ein Versandverbot für alle drei Wirkstoffe.

 

Die neuen Formulare teilt das BfArM seit 1. Februar aus. Das T-Rezept war zuletzt 2011 überarbeitet worden. Diese Vordrucke sind ebenso wie die noch älteren Rezeptmuster aus dem Jahr 2008 trotz der Neugestaltung weiterhin gültig. /

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