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FSME

Robert-Koch-Institut rät zur Impfung

28.01.2014  09:56 Uhr

dpa / Aufgrund der überdurchschnittlich hohen Zahl von FSME-Erkrankungen nach Zeckenstichen im Jahr 2013 rät das Robert-Koch-Institut (RKI) zu einem besseren Impfschutz. »Besonders in Risikogebieten ist mehr Aufklärung nötig.

 

Es gibt einen Zusammenhang zwischen Impfquoten und Erkrankungszahlen«, sagte Wiebke Hellenbrand vom RKI in Berlin. Für das Jahr 2013 liegen bundesweit bisher rund 400 Meldungen für die von Zecken übertragene Frühsommer-Meningo­enzephalitis (FSME) vor. Rund die Hälfte der vom RKI erfassten Patienten erkrankte schwer an einer Entzündung der Hirnhaut oder des Gehirns. Bleibende Schäden können Lähmungen und Konzentrationsschwächen sein.

FSME ist eine meldepflichtige Infektion. Die Infektionszahlen schwanken von Jahr zu Jahr. »2013 war ein eher starkes Jahr«, so Hellenbrand. 2012 gab es 195 gemeldete Infektionen, 2011 waren es 424. In den meisten Vorjahren lag die Fallzahl zwischen 200 bis 300 Fällen mit der Ausnahme von 2005 (432) und 2006 (546). Die Gründe für die Schwankungen sind vielfältig. »Es kommt zum Beispiel darauf an, wie aktiv die Herde in der Natur sind«, erläuterte Hellenbrand. »So gibt es einen Zusammenhang zwischen der Zahl der Mäuse, die das wichtigste Wirtstier für die Zeckenlarven und Zeckennymphen sind, und der Zahl der adulten Zecken.« Auch das Wetter spiele eine Rolle. Sind die Sommer warm und nicht zu trocken, seien das gute Bedingungen für Zecken. Und ein warmer, langer Herbst könne auch zu mehr Zecken im Frühjahr führen. Je schöner das Wetter, desto mehr Ausflügler zieht es auch in die freie Natur.

 

Um sich sicher vor FSME zu schützen, ist eine Dreifachimpfung nötig. In vielen Risikogebieten gebe es für Kinder recht gute Impfquoten, für Erwachsene jedoch häufig nicht, sagte Hellenbrand. »Dabei ist die Infektion für Erwachsene deutlich gefährlicher als für Kinder.« Das RKI rät allen Menschen in ausgewiesenen Risikogebieten, sich impfen zu lassen. Eine Immunisierung wird auch für Urlauber empfohlen, die sich länger in freier Natur in einem betroffenen Landkreis aufhalten. Ob sich an den bisher ausgewiesenen Risikogebieten in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Thüringen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland etwas ändert, steht noch nicht fest. Die Berechnungen dafür starten erst im März, wenn die Kontrolle der Meldedaten abgeschlossen ist. /

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