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E-Zigaretten

Elektronischer Dampf mit unklaren Risiken

31.01.2012  17:20 Uhr

Von Verena Arzbach / Elektronische Zigaretten (E-Zigaretten) werden immer beliebter. Die qualmfreie Alternative zur herkömmlichen Zigarette riecht nicht und soll weniger Schadstoffe enthalten. Experten warnen allerdings vor gesundheitlichen Risiken der Produkte. Auch deren rechtliche Einordnung ist noch nicht abschließend geklärt.

1,2 Millionen Menschen rauchen in Deutschland bereits elektrisch. Das ergab eine Umfrage des E-Zigaretten-Herstellers Red Kiwi. Erhältlich sind die Inhalationssysteme vorwiegend über das Internet. Da der Nicotin- Gehalt der Inhalationsflüssigkeit variiert, soll die E-Zigarette auch zur Raucherentwöhnung geeignet sein. Die genaue Zusammensetzung der Flüssigkeit ist jedoch meistens nicht bekannt, ebenso wenig wie die potenziellen Risiken des elektronischen Dampfs.

Lückenhafte Deklaration

 

Aufgebaut ist die E-Zigarette aus einer Patrone mit der Inhalationslösung, einem elektrischem Vernebler sowie einem Akku. Durch einen Atemzug wird die Flüssigkeit von einem Heizstab erhitzt und so ein Dampf erzeugt, den der Konsument inhaliert.

 

Die Zusammensetzung des Liquids wird von den Herstellern in der Regel nicht vollständig deklariert. Es kann je nach Sorte variable Mengen an Nicotin sowie verschiedene Aromastoffe enthalten. Forscher der University of California in den USA bemängelten im Jahr 2010 nach einer Untersuchung von fünf Inhalationssystemen verschiedener Hersteller die unzureichende Beschriftung der Kartuschen. Ein Großteil enthielt keine Inhaltsangabe der Flüssigkeit oder Warnhinweise. Die Autoren empfahlen daher, E-Zigaretten so lange zu verbieten, bis ausreichende Qualitäts- und Sicherheitskontrollen der Produkte gewährleistet sind (doi: 10.1136/tc.2010.037259).

 

Nach Auswertungen von 16 Studien durch Wissenschaftler der University of California (USA) besteht die Inhala­tionsflüssigkeit hauptsächlich aus Propylenglykol, Glycerol und Nicotin (doi: 10.1057/jphp.2010.41). Propylenglykol ist ebenso wie Glycerol in der EU als Feuchthaltemittel und Weichmacher auch für Lebensmittel zugelassen.

 

Die E-Zigarette enthält keinen Tabak, daher sollen laut Herstellerangaben beim Gebrauch auch keine zigarettentypischen Abbauprodukte wie Kohlenmonoxid, Nitrosamine oder Teer entstehen. Laut einer Untersuchung der US-amerikanischen Arzneimittelbehörde FDA fanden sich jedoch tabakspezifische kanzerogene Nitrosamine sowie Verunreinigungen von Tabak­alkaloiden wie Anabasin oder Myosmin in Proben zweier Hersteller. Der Dampf einer Probe enthielt Diethylenglykol, ein Stoff, der normalerweise als Frostschutzmittel Verwendung findet. In als Nicotin-frei deklarierten Kartuschen wiesen die FDA-Analytiker geringe Mengen Nicotin nach. Da die Probenanzahl jedoch sehr gering war, sind keine generellen Aussagen zur Zusammensetzung der Flüssigkeiten verschiedener Hersteller möglich.

 

Forscher der US-amerikanischen Harvard School of Public Health zeigten in einer aktuellen Studie, dass der Konsum einer elektronischen Zigarette die Atemwege auf ähnliche Weise beeinflussen kann wie herkömmliches Tabakrauchen. Die Probanden, 30 gesunde Raucher, zeigten nach fünfminütigem Genuss einer elektronischen Zigarette bei Atemtests verengte Atemwege sowie Entzündungszeichen (doi: 10.1378/chest.11-2443).

 

Kontrollen fehlen

 

Die Qualität der Produkte auf dem Markt wird nicht geprüft, und da der Handel größtenteils über das Internet erfolgt, ist die Lage unübersichtlich. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) rät daher vom Konsum der E-Zigaretten ab. Ende Dezember 2011 warnte deren Direktorin Professor Dr. Elisabeth Pott: »Der Konsum von E-Zigaretten ist mit gesundheitlichen Risiken verbunden, denn die benutzten Kartuschen enthalten häufig neben dem Suchtstoff Nicotin auch andere gesundheitsschädigende Substanzen.«

 

In Deutschland ist das apothekenpflichtige Arzneimittel Nicorette® Inhaler zur Raucherentwöhnung auf dem Markt. Aufbau und Funktionsweise sind mit der E-Zigarette vergleichbar. Eine Patrone enthält 10 Milligramm Nicotin, weiterer Bestandteil ist Levomenthol. Im Gegensatz zur elektronischen Zigarette handelt es sich hierbei jedoch um ein zugelassenes Arzneimittel, bei dem Wirksamkeit und Unbedenklichkeit im Rahmen der Raucherentwöhnung belegt sind. Die Anwendung des Nicorette® Inhalers ist laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) daher nicht mit dem Konsum einer elektronischen Zigarette vergleichbar.

 

Momentan ist umstritten, wie der Vertrieb der Produkte rechtlich einzustufen ist. Die nordrhein-westfälische Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hatte im Dezember 2011 vor dem Handel mit E-Zigaretten gewarnt. Insbesondere Nicotin-haltige Liquids dürften nur mit einer arzneimittelrechtlichen Zulassung in den Verkehr gebracht werden. Wer gegen die genannten Vorschriften des Arzneimittelgesetzes verstoße, setze sich der Gefahr strafrecht­licher Ahndung aus, so die Ministerin.

 

Die Länder entscheiden

 

Nach einer Klage des Verbands der E-Zigaretten-Hersteller, der diese Äußerungen verbieten wollte, bestätigte das Düsseldorfer Verwaltungsgericht am 16. Januar 2012 die Rechtsauffassung des Ministeriums. Die Entscheidung, ob es sich bei den E-Zigaretten um Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes oder um Genussmittel handelt, obliegt nach Auskunft des BfArM der jeweiligen Landesgesundheitsbehörde. / 

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