Pharmazeutische Zeitung online
Gesundheitswesen

Kassen verfolgen 53 000 Betrugsfälle

22.01.2013  19:17 Uhr

Von Ev Tebroke / Knapp 53 000 Verdachtsfälle von Fehlverhalten im Gesundheitswesen hat die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in den Jahren 2010 und 2011 verfolgt, darunter 35 500 neue Fälle. Das schreibt der GKV-Spitzenverband auf seiner Homepage.

In 2600 der gemeldeten Fälle wurde die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Insgesamt machten die Kassen Schadensersatzforderungen von mehr als 41 Millionen Euro geltend.

 

Die Angaben stammen aus einem unveröffentlichten Bericht an das Bundesgesundheitsministerium (BMG) vom vergangenen Herbst. Darin wurden erstmals alle Meldungen der »Stellen zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen« ausgewertet. Laut »Frankfurter Allgemeine Zeitung« (FAZ), die sich vergangene Woche auf den Bericht bezog, beruht die Auswertung auf Angaben von 110 der 134 Krankenkassen und decke damit 93 Prozent des Versichertenmarktes ab.

 

Die verfolgten Fälle von Fehlverhalten beziehen sich auf alle Leistungserbringer, die mit Krankenkassen abrechnen, wie beispielsweise Ärzte, Apotheker oder Krankenhäuser. Aus den Zahlen geht nach Angaben der FAZ aber nicht hervor, wie sich die Betrugsfälle auf die einzelnen Berufsgruppen verteilen. Auch geben sie keinen Aufschluss darüber, wie viele Personen betrogen haben. Hat beispielsweise ein Mediziner bei drei Kassen falsche Angaben gemacht, so werden drei Betrugsfälle gezählt.

 

Obwohl sich der Bericht auf das Fehlverhalten aller Beteiligten im Gesundheitswesen bezieht, kommt laut GKV-Spitzenverband dem Arzt eine Schlüsselrolle zu, da dieser über Therapie und Verordnung von Hilfsmitteln und Arzneimitteln entscheide. Nach derzeitiger Rechtslage können niedergelassene Vertragsärzte nicht strafrechtlich verfolgt werden, denn das Strafrecht gilt nur für angestellte Ärzte, nicht für Freiberufler. Die Koalition plant nun schärfere Regeln.

 

BMG plant Gutachten

 

Nach Angaben des Nachrichtenmagazins »Der Spiegel« wird das BMG noch in diesem Monat ein Gutachten in Auftrag geben, das klären soll, »ob und welche Änderungen in den bestehenden Straf- und Bußgeldnormen sowie den berufsrechtlichen Regelungen der Bundesärzteordnung und den Berufsgesetzen der Länder notwendig sind«, um Verstöße zu sanktionieren. Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) sagte auf der Klausurtagung der bayerischen FDP am vergangenen Freitag in Benediktbeuern: »Ich gehe davon aus, dass wir noch in dieser Legislatur eine Gesetzesänderung vornehmen.« /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa