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24.01.2012  17:46 Uhr

Meldungen

 

OTC auf Rezept

 

ABDA / Gesetzlich Versicherte können sich bei ihrer jeweiligen Krankenkasse erkundigen, ob sie auch rezeptfreie Arzneimittel aus der Apotheke erstattet. Seit Jahresbeginn ist diese freiwillige Satzungsleistung ausdrücklich per Gesetz erlaubt. Darauf macht der Deutsche Apothekerverband aufmerksam. Bislang machen Kassen von diesem Wettbewerbsinstrument noch kaum Gebrauch. Laut Neuregelung dürfen nur solche Arzneimittel erstattet werden, die der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) nicht ausgeschlossen hat. Weiterhin nicht erstattet werden dürfen zum Beispiel Lifestyle-Medikamente. Je nach Kasse und Satzung könnte eine Rückerstattung so ablaufen: Der Patient legt in der Apotheke ein Privat- oder Grünes Rezept seines Arztes vor und bezahlt das rezeptfreie Medikament. Später reicht er das Privat- oder Grüne Rezept und die Quittung aus der Apotheke jeweils im Original in der Geschäftsstelle seiner Kasse ein. Die Kasse erstattet dann die Kosten für bestimmte Präparate (zum Beispiel Homöopathika) oder bis zu einem Höchstbetrag.

 

Pharmatechnik in Davos

 

PZ / Trotz der schwierigen wirtschaftliche Situation gehören die Pharmacons der Bundesapothekerkammer zu den Highlights der Fortbildung. Auch in diesem Jahr werden mehr als 800 Apotheker in Davos erwartet, um sich dort über Erkrankungen des Bewegungs- und Stützappartes zu informieren und so die Qualität der Beratung in der Apotheker zu sichern. Hilfreich für die Beratung sind auch die Seminare von ABDATA. Sie stehen unter dem Thema »Schnell zum Beratungsziel« und werden in diesem Jahr von dem Software-Unternehmen Pharmatechnik unterstützt, das auf dem Kongress mit einem eigenen Stand vertreten ist und dort auch weiterführende Fragen der Kongressteilnehmer beantworten wird. Der Pharmacon Davos findet statt vom 5. bis zum 10, Januar.

 

8000 AMK-Meldungen

 

PZ / Im Jahr 2011 bearbeitete die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) 8122 Meldungen aus Apotheken. Rund ein Viertel davon bezog sich auf Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen einschließlich Missbrauchsverdacht von Arzneimitteln. Außerdem meldeten die Apotheken an die AMK Verdachtsfälle zu Qualitätsmängeln von Arzneimitteln. »Apotheker leisten mit den Meldungen an die AMK einen bedeutenden Beitrag zum Schutz der Patienten«, sagt AMK-Vorsitzender Professor Dr. Martin Schulz. Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen, Arzneimittelmissbrauch oder Qualitätsmängeln dienen der zuverlässigen Versorgung mit sicheren und hochwirksamen Arzneimitteln. Bisher unbekannte Risiken für Patienten könnten schneller erkannt werden. Schulz: »Ich danke allen und Kollegen in den Apotheken für ihr Engagement.«

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