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25.01.2011  18:04 Uhr

Sicherheit bei EU-Rezepten

 

PZ / Rezepte aus allen EU-Mitgliedsstaaten müssen künftig in der gesamten Europäischen Union anerkannt werden. Das ist Bestandteil der Patientenrecht-Richtlinie, die das Europaparlament vorige Woche angenommen hat. Die Richtlinie regelt die Rechte von Patienten in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, wozu unter anderem die Kostenübernahme für Behandlungen und Arzneimittel im Ausland gehört. Demnach hat jeder EU-Bürger Anspruch auf ein verordnetes Arzneimittel, sofern dieses in dem Land, in dem er es kaufen möchte, für den Verkauf zugelassen und verfügbar ist. Um Apothekern die Überprüfung eines Rezeptes zu erleichtern, soll die EU-Kommission ein einheitliches grenzüberschreitendes EU-Verschreibungsmuster erarbeiten. Der europäische Apothekerverband PGEU begrüßte die neue Richtlinie in einer Mitteilung und betonte, dass die Sicherheit der Patienten an erster Stelle stehen müsse. Daher sei es besonders löblich, dass die Kontaktaufnahme zwischen dem Apotheker und dem verschreibenden Arzt bei Rückfragen erleichtert werden soll. Außerdem werde Apothekern ausdrücklich das Recht eingeräumt, die Rezeptbelieferung bei Bedenken oder Zweifeln zu verweigern. Arzneimittel sollten auf EU-Verschreibungen nach Möglichkeit mit dem generischen Namen verordnet werden, um Verwechslungen auszuschließen, empfiehlt die PGEU.

 

Streit um Vorteil 24

 

PZ / Die Apothekenkooperation Linda hat mit ihrem umstrittenen Pick-up-Konzept Vorteil 24 einen Teilerfolg erzielt. In zwei Verfahren haben das Land- und das Verwaltungsgericht Aachen Anträgen auf einen vorläufige Stopp von Vorteil 24 nicht stattgegeben. In einem Fall hatte die Apothekerkammer Nordrhein beim Landgericht Aachen den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Das Landgericht empfahl jedoch die Rücknahme dieses Antrages, weil es Zweifel an der Eilbedürftigkeit gab. Einige Tage zuvor hatte bereits der Landkreis eine Untersagungsverfügung zurückgenommen, weil das Verwaltungsgericht Aachen formelle Bedenken hatte. Die Apothekerkammer Nordrhein sieht nach diesen Entscheidungen keinen Anlass, die Kritik an Vorteil 24 fallen zu lassen. Das Konzept sei der falsche Weg, so die Kammer. Sie will nun weitere Schritte dagegen prüfen. Vorteil 24 ist ein Pick-up-Konzept, bei dem eine niederländische Apotheke Arzneimittel in deutsche Apotheken liefert und diese als Pick-up-Stellen benutzt. So soll die Arzneimittelpreisverordnung umgangen werden.

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