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Parenterale Rezepturen

AOK Berlin-Brandenburg schreibt aus

26.01.2010  18:30 Uhr

Von Daniel Rücker und Stephanie Schersch / Die AOK Berlin-Brandenburg will Einzelverträge mit Apotheken abschließen, in denen die Belieferung mit parenteralen Rezepturen festgelegt wird. Die Kasse umgeht damit die erst kürzlich vereinbarten Regelungen zur neuen Hilfstaxe.

In der europaweiten Ausschreibung wurden die onkologischen Praxen in Berlin 13 Gebietslosen zugeordnet. Bewerben darf sich jede Apotheke beziehungsweise Bietergemeinschaft auf je ein Los. Wer den Zuschlag erhält, ist alleiniger Vertragspartner der AOK im jeweiligen Gebietslos und entsprechend exklusiv für die Versorgung der ambulant behandelnden Ärzte zuständig. Die Verträge sollen am 1. April starten und sind zunächst auf ein Jahr begrenzt.Nach den Plänen der AOK Berlin-Brandenburg könnte die Ausschreibung in Berlin nur der Anfang sein. Sollten die Ergebnisse stimmen, will die Kasse die Ausschreibung auf Brandenburg ausdehnen.

Möglich wurde die Ausschreibung durch die 15. AMG-Novelle. Sie erlaubt den Kassen, die Versorgung ihrer Versicherten mit onkologischen Rezepturen auszuschreiben, und dabei die Preise ohne gesetzliche Vorgaben auszuhandeln.

 

Verbände sind verärgert

 

Der Vorsitzende des Berliner Apotheker-Vereins (BAV) und Mitglied der Geschäftsführung des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Dr. Rainer Bienfait, zeigte sich besorgt und zugleich enttäuscht über das Vorgehen der Krankenkasse. »Es irritiert uns außerordentlich stark, wenn die AOK versucht, einen Vertrag auszuhebeln, den wir gerade erst abgeschlossen haben«, sagte er gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung (PZ). Dies sei kein partnerschaftliches Verhalten. Erst im Dezember des vergangenen Jahres hatten sich der DAV und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf eine neue Hilfstaxe verständigt. In Anlage 3 ist darin auch die Abrechnung parenteraler Zubereitungen geregelt. »In diesem Vertrag gibt es keine Lücke, die durch eine solche Ausschreibung geregelt werden müsste«, so Bienfait weiter.

 

Die AOK begründet ihr Vorgehen mit dem Verweis auf die Rechtslage. Vor dem Hintergrund der Diskussion um die Anwendung des Kartellvergaberechts etwa bei den Arzneimittelrabattverträgen habe man sich für den vergaberechtlich sicheren Weg der EU-weiten Ausschreibung entschieden, sagte ein AOK-Sprecher der PZ. Die Kasse ist der Ansicht, dass Einsparungen vor allem bei den Einkaufspreisen für die Rezeptursubstanzen möglich sind. Die Aufteilung der Ausschreibung in 13 Gebietslose bezeichnete der AOK-Sprecher als mittelstandsfreundlich. So habe man sicherstellen wollen, dass sich alle Bewerber an der Ausschreibung beteiligen können.

 

29 Apotheken stellen nach Angaben der Apothekerkammer Berlin in der Hauptstadt derzeit parenterale Rezepturen her. Bienfait befürchtet, dass viele dieser Apotheken den Aufwand einer Bewerbung nicht leisten könnten und ihnen auch die Kapazitäten für die Versorgung eines gesamten Losgebietes fehlten. Letztlich könnten daher große Herstellungsbetriebe außerhalb Berlins den Zuschlag erhalten und eine Fernversorgung der Praxen übernehmen. Außerdem kritisierte er, dass qualitative Aspekte bei der Ausschreibung keine Berücksichtigung fänden. »Der niedrigste Preis kann nicht dafür sorgen, dass Qualität auf Dauer gehalten, geschweige denn verbessert wird.« /

Kommentar: Unverschämt

So gehen Vertragspartner nicht miteinander um: Der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband handeln die Modalitäten für die Versorgung der Versicherten mit Zytostatika-Rezepturen aus. Wenige Tage später ignoriert die AOK Berlin-Brandenburg diese Vereinbarung und schreibt die Versorgung ihrer Versicherten europaweit aus. Als Begründung führt die Kasse an, sie setze auf ein vergaberechtlich sicheres Verfahren.

 

Dieser Weg ist aus drei Gründen unverschämt. Erstens: Die AOK unterstellt DAV und GKV-Spitzenverband, ohne nachvollziehbarem Anlass rechtlich unsichere Vereinbarungen zu treffen. Zweitens: Die Kasse macht den Berliner Apothekern deutlich, dass sie sich nur so lange an Vereinbarungen gebunden fühlt, bis sich ihr bessere Alternativen bieten. Drittens: Sie schielt bei der Versorgung ihrer Versicherten auch bei einer lebensbedrohlichen Erkrankung vor allem auf die Kosten. Das ist kein Zeugnis von Armut, das ist ein Armutszeugnis.

 

Daniel Rücker

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