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Entlassmanagement

Kliniken reichen Klage ein

18.01.2017  09:36 Uhr

Von Anna Pannen / Deutsche Kliniken wehren sich gegen neue Regeln beim Entlassmanagement und ziehen gegen einen ­Beschluss der Schiedsstelle vor Gericht. Die Krankenkassen finden das empörend.

Da gab es endlich eine Entscheidung und nun das: Die Deutsche Kranken­hausgesellschaft (DKG) will nicht akzeptieren, was das Bundesschiedsamt im vergangenen Oktober bestimmt hatte. Stein des Anstoßes ist das sogenannte Entlassmanagement, also der Übergang von der stationären zur ambulanten Behandlung von Patienten. Wie dieser ablaufen soll, darüber konnten sich Ärzte, Kassen und Kliniken lange nicht einigen. Die Schiedsstelle musste vermitteln.

 

Gespräch mit Klinikarzt

 

Gegen deren Entscheid hat die DKG vergangene Woche nun Klage vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg eingereicht. Den Krankenhausträgern passt es nicht, dass künftig jeder Krankenhauspatient ein Entlassmanagement durchlaufen soll, das unter anderem ein Gespräch mit einem ­Klinikarzt umfasst. Dieser soll bei Bedarf Medikamente verschreiben, einen Medikationsplan erstellen und zwei Fragebögen mit dem Patienten ausfüllen. Laut DKG hätte es genügt, wenn nur jene Patienten dieses Prozedere durchlaufen, die es auch brauchen.

 

Die Krankenhausärzte hätten Wichtigeres zu tun und würden durch dieses »bürokratische Monster« von der Versorgung ihrer Patienten abgehalten, moniert DKG-Chef Georg Baum. 50 Millionen Minuten Arbeitszeit, also 100 000 Arbeitstage, würden die Ärzte jährlich für das neu geplante Entlassmanagement aufwenden müssen, rechnet die Organisation vor.

 

Der Schiedsstellen-Entscheid sei auch nur deshalb möglich gewesen, weil Krankenhausärzte von niedergelassenen Ärzten und Kassenfunktionären überstimmt worden seien. Er entspreche nicht der Intention des Gesetzgebers und sei deshalb sogar rechtswidrig, behauptet Baum. Schließlich habe der Übergang in die ambulante Versorgung einfacher werden sollen und nicht bürokratischer.

 

Die Kassen sehen das ganz anders. Der Wunsch der DKG, sich nur bei bestimmten Patienten Gedanken über die Anschlussversorgung zu machen, sei für die Krankenhäuser vielleicht bequem, gehe jedoch am Patienteninteresse vorbei, sagte ein Sprecher des Spitzenverbands der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). »Mit ihrer Klage erzeugt die DKG jetzt Unsicherheit, wo die Schiedsstelle bereits für Klarheit gesorgt hatte.« Außerdem hätten alle Versicherten einen gesetzlichen Anspruch auf das Entlassmanagement.

 

Umsetzung bis Juli 2017

 

Tatsächlich legt das 2015 verabschiedete GKV-Versorgungsstärkungsgesetz fest, dass Krankenhäuser ein Entlassmanagement anbieten müssen. Die Kassen erwarten daher von den Krankenhäusern, dass sie die Vorgaben der Schiedsstelle wie vorgesehen bis Juli 2017 umsetzen. Die DKG dagegen hofft, dass der Rechtsstreit den Beginn verzögert. Laut GKV-Spitzenverband hat die Klage jedoch keine aufschiebende Wirkung.

 

Ein weiterer Kritikpunkt der Kliniken betrifft die Rezepte, die Klinikärzte ihren Patienten bei der Entlassung künftig mitgeben sollen. Laut Schiedsstellen-Beschluss müssen sie dafür eine lebenslange Arztnummer (LANR) beantragen, wie sie auch niedergelassene Ärzte haben. Der DKG zufolge kostet das zu viel Zeit und ist unsinnig. Auch hier sind die Kassen anderer Meinung: Auf Rezepten sei nun mal die LANR abgedruckt. So können unter anderem Apotheker genau nachvollziehen, welcher Arzt ein Medikament verschrieben hat. »Im Interesse der Patienten darf es keine anonymen Verordnungen geben«, so der Sprecher des GKV-Spitzenverbands. Der verschreibende Arzt dürfe nicht nur durch eine unleserliche Unterschrift erkennbar sein.

 

Auch aus Apothekersicht sind die neuen Regeln zum Entlassmanagement unbefriedigend. Schon lange fordern Apothekerverbände in diesem Punkt eine bessere Einbindung. Bislang ohne Erfolg. Die ABDA hatte wiederholt kritisiert, Apotheker könnten bei Nachfragen zu einem von einem Klinikarzt ausgestellten Rezept abends und an Samstagen oft niemanden erreichen. /

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