Sechs Monate mehr Zeit |
14.01.2014 17:21 Uhr |
Von Stephanie Schersch / Die Europäische Kommission will Unternehmen und Behörden mehr Zeit für die Umstellung auf das EU-weit einheitliche Zahlungssystem Sepa geben. Demnach sollen Überweisungen in den bisher gültigen nationalen Formaten noch bis 1. August möglich sein.
Grund für die Fristverlängerung ist nach Angaben der Kommission die Tatsache, dass einige Länder bei der Umstellung auf Sepa noch hinterherhinken. Er bedaure sehr, dass der Aufschub nötig sei, sagte EU-Binnenmarktkommissar Michel Barnier, »aber dies ist der einzigen Weg, wie wir die konkrete Gefahr von Zahlungsunterbrechungen und nachteiligen Folgen für einzelne Verbraucher und insbesondere kleine und mittlere Unternehmen bannen können«. Der offizielle Stichtag für die Umstellung bleibt Barnier zufolge aber der 1. Februar. Die Mitgliedstaaten forderte er auf, sich nun noch intensiver um die Umstellung zu bemühen. »Nach dem 1. August wird es keine Verlängerung des Übergangszeitraums mehr geben.«
Ab Februar ändern sich mit der Sepa-Einführung die Bedingungen für Überweisungen innerhalb der EU. Die internationale Kontonummer, kurz IBAN, löst dann die nationale Kontokennung ab. Anstelle der Bankleitzahl gilt künftig ein internationaler Code zur Identifizierung der Bank, kurz BIC genannt. Sepa soll den Zahlungsverkehr insgesamt vereinfachen und vor allem schneller machen. Neben den 28 EU-Staaten machen auch die Schweiz, Monaco, Island, Liechtenstein und Norwegen mit.
Die Verbraucher haben bis Februar 2016 Zeit, sich an die neuen Vorgaben zu gewöhnen. So lange können sie ihre alte Kontonummer und Bankleitzahl weiter nutzen, allerdings nur bei inländischen Überweisungen. Für Behörden und Unternehmen sollte die Umstellungsfrist bislang hingegen bereits am 1. Februar 2014 auslaufen.
EU-Parlament und Ministerrat müssen den Plänen der Kommission für eine Fristverlängerung noch zustimmen. Ohne den Aufschub könnten Nicht-Sepa-Zahlungen ab 1. Februar blockiert werden, weil die Banken die Formate nicht mehr bearbeiten dürften. Das könnte zu erheblichen Schwierigkeiten führen. Sollten Parlament und Rat den Kommissionsvorschlag erst nach dem 1. Februar verabschieden, soll er rückwirkend ab dem 31. Januar 2014 gelten. /