Becker sieht Klagen gelassen entgegen |
15.01.2013 18:57 Uhr |
Von Ev Tebroke / Seit Anfang des Jahres rechnen Apotheken vorläufig wieder mit einem Kassenabschlag in Höhe von 1,75 Euro. Da es bislang in den Abschlagsverhandlungen noch zu keiner Einigung gekommen ist, sehen die Krankenkassen dafür aber keine Legitimation und drohen ab Februar mit rechtlichen Schritten. Für die Apotheker ist das kein Grund zur Aufregung.
»Wir sehen die Sache gelassen«, sagt der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbandes (DAV) Fritz Becker auf Nachfrage der Pharmazeutischen Zeitung (PZ). Man habe sich juristisch abgesichert. Die Politik habe ganz klar gesagt, dass es sich bei dem für die Jahre 2011 und 2012 gezahlten Abschlag von 2,05 Euro um ein zeitlich begrenztes Sonderopfer im Rahmen des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes handele, so Becker. Auch gehe den Kassen kein Geld verloren, denn in den Arzneimittelverträgen sei geregelt, dass die Kassen ein dreiviertel Jahr Zeit hätten, zu retaxieren. Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) hatte bis zuletzt auf einen Kompromiss mit einer vorläufigen Abschlagshöhe von 1,90 Euro gepocht. Doch das ist für Becker nach wie vor indiskutabel. »Das kommt für mich absolut nicht infrage«, sagte er.
Nun drohen die Kassen mit rechtlichen Schritten. Nach Angaben von Florian Lanz, Sprecher des GKV-Spitzenverbandes, sind diese quasi zu einer Klage gezwungen. »Die Kassen haben Sorge, dass sie ihre Rechtsposition verlieren, wenn sie es nicht tun.« Denn dann würden sie einen Abschlag von 1,75 Euro quasi stillschweigend hinnehmen.
Absolut unbefriedigend
In der undurchsichtigen und langwierigen Abschlagsdebatte fordert der DAV-Vizevorsitzende Rainer Bienfait ein stärkeres Eingreifen der Politik. Die momentane Rechtssituation sei absolut unbefriedigend: »Es muss eine Situation geschaffen werden, in der für die Apotheker eine rechtliche Sicherheit über den Abschlag und damit ein kleines Stück Planungssicherheit entsteht. Und zwar allerspätestens zu Beginn des Jahres, in dem der Abschlag zu zahlen ist und nicht erst viele Jahre später durch ein Urteil des Bundessozialgerichts«, so Bienfait gegenüber der PZ.
Damit es zu einer verbindlichen Einigung über die Abschlagshöhe für das Jahr 2013 kommen kann, muss allerdings zunächst einmal die Schiedsstelle neu besetzt werden. Die Amtszeit des bisherigen Teams war nach vier Jahren Ende 2012 ausgelaufen. Man befinde sich über die Auswahl der Unparteiischen im Gespräch, versicherten beide Seiten. Sowohl Becker als auch Lanz äußerten sich zuversichtlich, dass im Laufe dieses Monats eine Lösung gefunden werden wird. Damit könnten ab Februar die Schiedsverhandlungen über die zukünftige Abschlagshöhe beginnen. Im Gespräch für den Vorsitz ist dabei nach wie vor Rainer Hess, der bis Mitte 2012 dem Gemeinsamen Bundesausschuss vorsaß. Er sei angefragt, habe aber noch nicht geantwortet, so Becker. /