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Kunstfehler

Mehr Rechte für Patienten

17.01.2012  17:04 Uhr

Von Daniela Biermann / Ein neues Gesetz soll die Rechte der Patienten stärken und bündeln. Den Entwurf legten Bundes­gesundheitsminister Daniel Bahr und Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP) gemeinsam in Berlin vor.

»Sechs von zehn Patienten kennen laut einer Studie ihre Rechte gar nicht oder unvollständig«, sagte die Justizministerin. »Das neue Gesetz gleicht das Informationsgefälle zwischen Arzt und Patient aus. Auch für die Behandlungsseite bringt das Gesetz Klarheit und Verlässlichkeit.«

Das neue Gesetz wollen die Minister im Bürgerlichen Gesetzbuch verankern. Bislang waren die Patientenrechte in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen zu finden. Das neue Gesetz soll zunächst nur für die 70 Millionen Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gelten, nicht für Privatpatienten.

 

Eine der wichtigsten Regelungen betrifft die Beweislast. Vermutet der Patient einen leichten Behandlungsfehler, ist er weiterhin in der Beweispflicht. Bei schwerwiegenden Fehlern kehrt sich die Beweislast hingegen um. »Bei Streitigkeiten ist die Patientenakte das wichtigste Dokument«, so Leutheusser-Schnarrenberger. »Wir regeln, was alles in die Patientenakte gehört und stellen sicher, dass Patienten dort Einsicht nehmen können.«

 

Ärzte, aber auch andere Heilberufler wie Psycho- und Physiotherapeuten, Hebammen und Heilpraktiker, müssen ihre Patienten über nötige Untersuchungen, die Diagnose sowie Therapieoptionen und deren Risiken verständlich und umfassend sowie persönlich und rechtzeitig informieren. Einen Patientenbrief in laienverständlicher Sprache wird es allerdings nicht geben. Falls die GKV eine Behandlung nicht bezahlt, muss der Anbieter darauf hinweisen. Zweitmeinungen sind möglich, müssen aber von der GKV nicht bezahlt werden.

 

Die Krankenkassen müssen ihre Versicherten bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen unterstützen, zum Beispiel durch medizinische Gutachten. Falls die Krankenkasse auf ein Anliegen des Versicherten nicht fristgerecht reagiert, kann der Patient sich die Leistung selbst beschaffen und die entstandenen Kosten geltend machten.

 

Umgang mit Fehlern

 

Das Gesetz verpflichtet den stationären Bereich zu einem Beschwerdemanagement. Jedes Krankenhaus muss regeln, wie es mit Fehlermeldungen umgeht. Für Arztpraxen gilt dies nicht. Ein zentrales Fehlermeldesystem wird es nicht geben.

 

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Wolfgang Zöller, zeigte sich mit dem Gesetzentwurf zufrieden: »Die Rechte der Patienten werden maßgeblich weiterentwickelt, erstmals zusammenhängend geregelt und für jedermann unkompliziert nachlesbar. Der Referentenentwurf ist unter Einbindung aller beteiligten Gruppen entstanden. Er stellt keine Gruppen gegenüber und lässt niemanden außen vor.« /

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