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Stammzellgesetz

Regierung gegen grundlegende Änderungen

16.01.2007  14:20 Uhr

Stammzellgesetz

<typohead type="3">Regierung gegen grundlegende Änderungen

dpa / Die Bundesregierung will die Stichtagsregelung im Stammzellgesetz nicht aufgeben. »Das Stammzellgesetz hat sich bewährt«, sagte eine Sprecherin des Bundesgesundheitsministeriums nach dem Kabinettsbeschluss zum zweiten Stammzellenbericht.

 

Forschung mit Stammzellen nimmt dem Bericht zufolge schnell zu. Von Anfang 2004 bis Ende 2005 seien mit embryonalen und adulten Stammzellen »neue und wichtige Erkenntnisse« gewonnen worden, hieß es. Die Forschung an embryonalen Stammzellen ist in Deutschland nur mit Zelllinien erlaubt, die vor 2002 im Ausland gewonnen wurden. Die FDP fordert eine Lockerung des Gesetzes.

 

Bundesforschungsministerin Annette Schavan (CDU) hatte Ende Dezember gesagt, sie wolle an der umstrittenen Stichtagsregelung in dem Gesetz festhalten. Die FDP-Bundestagsfraktion kündigte an, sich im Parlament um eine fraktionsübergreifende Mehrheit für ein neues Stammzellengesetz zu bemühen. Deutsche Forscher seien derzeit an die gesetzliche Stichtagsregelung gebunden, und die Mitarbeit an internationalen Projekten mit neuen Stammzelllinien sei strafbar. Die Wissenschaftler müssten aber »diskriminierungsfrei« mit embryonalen Stammzellen in Deutschland und international arbeiten können.

 

Die Grünen im Bundestag halten dagegen das Stammzellgesetz nicht für eine deutliche Benachteiligung deutscher Forscher. »Die bisherige rechtliche Regelung für embryonale Stammzellforschung ist für die Grundlagenforschung völlig ausreichend«, sagte die Grünen-Abgeordnete Priska Hinz.

 

Seit Inkrafttreten des Stammzellengesetzes wurden nach Angaben des Berichts 14 Anträge auf Einfuhr und Verwendung menschlicher embryonaler Stammzellen zu Forschungszwecken gestellt. Es sei noch nicht abzusehen, inwieweit bei späteren medizinischen Anwendungen auf embryonale Stammzellen verzichtet werden könne. Als unbedenklich gilt die auch in Deutschland erlaubte Forschung mit adulten Stammzellen. Diese Zellen sind im Gegensatz zu embryonalen Stammzellen nicht mehr totipotent und differenzieren sich nur bedingt zu anderen Zelltypen aus.

 

Die EU-Forschungsminister hatten sich im vergangenen Jahr darauf geeinigt, dass diejenigen Wissenschaftler weiter keine EU-Gelder erhalten, die zur Gewinnung menschlicher Stammzellen Embryonen töten. Prinzipiell kann die Forschung mit solchen Zellen aber gefördert werden. Einer Studie des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags zufolge gibt es weder Therapien noch klinische Studien am Menschen mit embryonalen Stammzellen, zu deren Gewinnung menschliche Embryonen getötet werden müssten, teilte der CDU-Abgeordnete Hubert Hüppe mit.

 

Den Bericht finden Sie hier (externer Link).

 

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