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Neue Regelungen für parenterale Zubereitungen

Datum 12.01.2010  17:25 Uhr

Von Ina Sorge / Wie der Deutsche Apothekerverband e. V. (DAV) informiert, haben sich der GKV-Spitzenverband und der DAV auf eine Neufassung der Anlage 3 des Vertrages über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (»Hilfstaxe«) geeinigt.

 

Die Anlage 3 des Vertrages zur Hilfstaxe beinhaltet die Regelungen zur Abrechnung parenteraler Zubereitungen und tritt rückwirkend zum 1. Januar 2010 in Kraft. Zu den parenteralen Zubereitungen gehören zytostatika-, antibiotika- und virustatikahaltige Lösungen, parenterale Ernährungslösungen, Lösungen mit Schmerzmitteln und sonstige Lösungen zur parenteralen Anwendung. Den Text der Anlage 3 des Vertrages zur Hilfstaxe finden Sie im Anhang der Druckausgabe der Pharmazeutischen Zeitung 02/2010 ab Seite 135. /

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