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US-Studie

Lob für Fremdbesitzverbot

12.01.2010  17:31 Uhr

Von Stephanie Schersch / Eine Studie in den USA hat die Vorzüge des Fremdbesitzverbotes bei Apotheken in North Dakota herausgestellt. Demnach ist nicht nur die Betreuungsqualität in inhabergeführten Apotheken besser. Auch gesamtwirtschaftlich betrachtet profitiert der Bundesstaat von den Besitzverhältnissen.

Als einziger Bundesstatt in den USA hat North Dakota 1963 Regeln zum Apothekenbesitz erlassen. Eine Betriebserlaubnis wird nur erteilt, wenn die Apotheke zu mindestens 51 Prozent in den Besitz eines approbierten Pharmazeuten fällt. Zum Wohl der Bürger soll so gewährleistet werden, dass alle Entscheidungen zur pharmazeutischen Versorgung der Bevölkerung nur von einem Apotheker getroffen werden. Anders als im Rest der Vereinigten Staaten ist es Konzernketten wie Walgreen’s oder Wal-Mart daher bislang nicht gelungen, Apotheken in North Dakota zu betreiben.

Vor diesem Hintergrund haben Justin Dahlheimer und Stacy Mitchell vom Institute für Local Self-Reliance (ILSR) in Minneapolis die Situation in North Dakota genauer untersucht und ihre Ergebnisse in der Studie »Vorteile der Regeln zu Apothekenbesitz in North Dakota« (einzusehen unter http://newrules.org/retail/ndpolbrief.pdf) zusammengefasst. Zunächst sei die Apothekendichte hier deutlich höher als in den Nachbarstaaten, stellen die Autoren fest. Das gelte auch für den ländlichen Raum, sodass »sichergestellt ist, dass die Bewohner Zugang zu grundlegenden Gesundheitsdienstleistungen haben.«

 

Die große Mehrheit der Apotheken werde zudem von Ortsansässigen betrieben, die einen großen Anteil ihres Einkommens wiederum in die Löhne einheimischer Angestellter sowie innerstaatliche Geschäfte investieren. Bei Apothekenketten und Versandapotheken sei dies weitaus weniger der Fall. »Das Gesetz über Apothekenbesitz unterstützt also auch die Wirtschaft des Staates, indem es einen Apothekensektor fördert, der hauptsächlich in Besitz von Ortsansässigen ist«, so Dahlheimer und Mitchell.

 

Wirtschaftliche Folgen

 

Würde das Gesetz wegfallen und ein wesentlicher Anteil des Marktes zu Ketten und Versandapotheken verlagert, warnen die Autoren vor wirtschaftlichen Verlusten. North Dakota könnten ihren Berechnungen zufolge jährlich rund 23 Millionen Dollar in direkten wirtschaftlichen Leistungen, wie etwa Löhne und Gewerbeeinkünfte, verloren gehen. »Dies wiederum würde erhebliche indirekte wirtschaftlichen Verluste verursachen und das staatliche und lokale Einkommen aus Steuern senken.«

 

Der gängigen Meinung, die Verbreitung von Apothekenketten würde zu niedrigeren Arzneimittelpreisen führen, hält die Studie entgegen. »Die Durchschnittspreise für verschreibungspflichtige Arzneimittel in North Dakota gehören zu den niedrigsten des Landes«, heißt es dort. Im direkten Vergleich mit den anderen Staaten der USA, in denen Apothekeketten weitgehend etabliert sind, schneidet North Dakota demnach überdurchschnittlich gut ab. Daten aus Meinungsumfragen und Verbraucherberichten würden außerdem belegen, dass unabhängige Apotheken grundsätzlich höherwertige Gesundheitsversorgung und besseren Kundenservice bieten als Ketten.

 

Vor Gericht bestätigt

 

Diesen Wert heben Dahlheimer und Mitchell ganz besonders hervor. Denn »selbst wenn die Gegner des Gesetzes Recht haben mit ihrer Behauptung, dass die Abschaffung des Gesetzes die Arzneimittelpreise um drei Prozent senken würde, müssen diese bescheidenen Einsparungen aufgewogen werden gegen die sehr realen und wesentlichen Kosten, welche die Bewohner von North Dakota auf sich nehmen müssen, wenn der Zugang zu Apotheken und den wichtigen Gesundheitsdienstleistungen, welche diese anbieten, zurückgeht«.

 

Mehrfach wurde das Fremdbesitzverbot von Apotheken in North Dakota vor amerikanischen Gerichten bereits angefochten. Immer wieder haben Konzernketten versucht, das Gesetz zu kippen, bislang jedoch ohne Erfolg. Letztendlich haben die Richter immer für den Verbleib der Regelung gestimmt. North Dakota übertreffe andere Staaten in jedem Schlüsselbereich von Apothekendienstleistungen, »größtenteils als Folge seines einzigartigen Gesetzes über Apothekenbesitz«, befinden Dahlheimer und Mitchell am Ende ihrer Studie. Schließlich werde gewährleistet, »dass die erbrachten Dienstleistungen sich darauf konzentrieren, die öffentliche Gesundheit und Sicherheit zu erhalten und nicht darauf, von einer Gewinnmarge getrieben zu werden«. /

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