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Fremdbesitzverbot

IfH hält Sachverständigen-Gutachten für wenig fundiert

12.01.2010  17:32 Uhr

Von Daniel Rücker / Der Sachverständigenrat hatte vergangenen November in seinem Jahresgutachten den mangelnden Wettbewerb unter den Apotheken kritisiert und die Aufhebung des Fremd- und Mehrbesitzverbotes gefordert. Das Kölner Institut für Handelsforschung (IfH) hält nun dagegen.

Mit deutlicher Kritik hatte sich der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung in seinem Jahresgutachten zur Arzneimittelversorgung in Deutschland geäußert. Das Fremd- und Mehrbesitzverbot behindere den Wettbewerb, seine Abschaffung könnte Effizienzreserven erschließen. Sichtlich unzufrieden zeigten sich die Autoren mit der Position der schwarz-gelben Bundesregierung. Diese habe sich im Koalitionsvertrag darauf festgelegt, das Verbot beizubehalten und damit auf mögliche Einsparungen verzichtet.

Dr. Markus Preißner und Sabrina Heckmann vom IfH können die Argumentation der Wirtschaftssachverständigen nicht nachvollziehen. Deren Aussagen seien unfundiert. Schon die Annahme, im Apothekenmarkt gebe es keinen Wettbewerb, sei falsch. Die Apotheken stünden heute in einem intensiven Konkurrenzkampf. Überlebensfähig seien nur Betriebe, die ihre Geschäftspolitik an den Bedürfnissen der Kunden orientierten. Als Fachgeschäft für Arzneimittel setzten die Apotheken dabei richtigerweise mehr auf Qualität als auf niedrige Preise. Wenn der Sachverständigenrat dies ausblende, dann offenbare er »eine eingeschränkte Sicht von Wettbewerb«, schreiben Heckmann und Preißner. Für ungeeignet halten die beiden Autoren auch die von den Sachverständigen hergestellte Analogie von Telekommunikations- und Arzneimittelmarkt. Die Deregulierung bei Telefon und Internet habe zu deutlich niedrigeren Preisen geführt, so die Sachverständigen. Dieser Effekt sei auch im Arzneimittelmarkt zu erwarten. Preißner und Heckmann haben Zweifel. Der Telekommunikationsmarkt wurde seit Jahrzehnten von einem Monopolisten beherrscht. Im polypolistischen Markt der 21 000 Apotheken gebe es dagegen seit jeher Wettbewerb.

 

Nach Einschätzung des IfH irren die Sachverständigen auch, wenn sie die Mechanismen anderer Märkte eins zu eins auf Arzneimittel übertragen. Apotheken könnten im Gegensatz zu anderen Branchen auch in größeren organisatorischen Einheiten ihre Kosten nicht ohne Weiteres senken. Die Abgabe von Arzneimitteln sei streng geregelt, eine Ausweitung der Selbstbedienung deshalb nicht möglich. Zudem dürfe sich eine Apotheke wegen des Kontrahierungszwangs nicht auf lukrative Schnelldreher konzentrieren. Im verschreibungspflichtigen Segment habe sie ohnehin kaum Spielraum bei der Arzneimittelauswahl. Ebenso lasse sich der Bedarf von Arzneimitteln nicht steuern.

 

Sehr enge Grenzen sehen Preißner und Heckmann auch bei den Personalkosten. Beim wichtigsten Kostenblock in der Apotheke setzen gesetzliche Vorgaben den Rahmen. Die Qualifikation des Personals ist vorgeschrieben, ebenso deren Aufgaben bei der Arzneimittelabgabe. Zudem würden Apotheken bei einem Abbau des Personals ihre Funktion als pharmazeutisches Fachgeschäft infrage stellen. Nennenswerte Einsparungen halten die Autoren allein beim Einkauf nicht-verschreibungspflichtiger Arzneimittel für denkbar. Auf dieses Marktsegment entfallen jedoch nur 20 Prozent des Apothekenumsatzes.

 

Das Fazit des IfH zum Sachverständigengutachten fällt angesichts dieser Analyse vernichtend aus. Die Sachverständigen definierten den Begriff »Wettbewerb« zu eng. Ihre Schlussfolgerungen seien unzureichend fundiert und die postulierten Parallelen zum Telekommunikationsmarkt nicht nachvollziehbar. /

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