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Mehrkostenregelung

AOK sorgt für Verwirrung

Datum 04.01.2011  19:08 Uhr

Von Stephanie Schersch / Seit Jahresbeginn können Patienten gegen Aufpreis ein anderes als das rabattierte Arzneimittel wählen. Die AOK Baden-Württemberg rät ihren Versicherten nun, sich in der Apotheke über die genaue Höhe der Mehrkosten zu informieren. Den Apothekern fehlen jedoch die Daten zur Berechnung der Differenz. Sie wollen das Vorgehen der Kasse nicht akzeptieren.

Eigentlich soll die sogenannte Mehrkostenregelung den Patienten mehr Wahlfreiheit gewähren. Sie können ein anderes als das Rabattarzneimittel bekommen, wenn sie die entsprechende Differenz aufzahlen. Dafür müssen sie zunächst den vollen Preis des Wunschpräparats in der Apotheke zahlen, die Kasse erstattet ihnen dann den Betrag, den sie für das rabattierte Medikament bezahlt hätte, abzüglich eines Abschlags für den Verwaltungsaufwand.

Doch die Umsetzung der Regelung führt zu Problemen. Da die Abschläge der Pharma­hersteller an die Kassen geheim sind, lässt sich die preisliche Differenz zum Rabattprä­parat in der Apotheke nicht bestimmen. Die Patienten wissen beim Kauf des gewünsch­ten Präparats also nicht, wie hoch die Kos­ten sind, die sie letztendlich selbst tragen müssen.

 

Die AOK Baden-Württemberg scheint das wenig zu interessieren. In einer Pressemit­teilung rät sie ihren Versicherten, »sich in der Apotheke die Mehrkosten vorab genau ausrechnen zu lassen, um hinterher keine böse Überraschung zu erleben«. Den Apo­theken legt sie in einem Schreiben eine abenteuerliche Rechnung vor, wie sich der Erstattungsbetrag der Krankenkasse bestimmen lässt.

 

Demnach sollen vom Apothekenverkaufspreis des Rabattarzneimittels die Zuzahlung, der Apothekenabschlag, die Herstellerrabatte und der Großhandelsabschlag abgezogen werden. Hinzu kommt ein Pauschalabzug für die preisliche Differenz zwischen Rabatt- und Wunschpräparat. Auch der Verwaltungsaufwand wird pauschal veranschlagt. Was dann übrig bleibt, ist der Erstattungsbetrag. Diese Berechnung sei mithilfe der Arzneimittel-Datenbank in der Apotheke problemlos möglich, behauptet die AOK.

 

Genau das sei eben nicht der Fall, sagte Ina Hofferberth, Geschäftsführerin beim Landesapothekerverband (LAV) Baden-Württemberg. Weder Herstellerabschläge noch Großhandelsrabatt würden in der Lauer-Taxe geführt. Diese Daten müssten in der Apotheke also per Hand berechnet werden. »Bei der Fülle von Rabattverträgen mit rund 160 Krankenkassen ist eine derartige Berechnung ohne EDV-Unterstützung natürlich unmöglich«, sagte Hofferberth gegenüber der Pharmazeutischen Zeitung. Zudem sei der Apotheker laut Gesetz nur dazu verpflichtet, den Patienten zu informieren, dass ihm beim Kauf eines Wunschpräparats nicht der volle Betrag erstattet wird und er einen Teil der Kosten selbst tragen muss. Die Berechnung der Mehrkosten sei nicht Aufgabe des Apothekers.

 

Die AOK versucht mit ihrem Vorstoß offenbar, die Mehrkostenregelung zu torpedieren. Der LAV Baden-Württemberg hat die Kasse dem Vernehmen nach bereits darauf hingewiesen, dass die Berechnung der Erstattungsbeträge in den Apotheken nicht möglich sei. Gleichzeitig forderte der Verband die AOK dazu auf, die in den Rabattverträgen eingeräumten Abschläge offenzulegen. Hofferberth rät den Apothekern, die Patienten umfassend da­rüber zu informieren, dass die Apotheken die Mehrkosten nicht bestimmen können und die Versicherten an ihre Kassen zu verweisen.

 

Becker fordert Transparenz

 

Entscheidet sich ein Patient für ein Wunschpräparat, muss ihm die Apotheke einen Quittungsbeleg ausstellen. Daraus sollte das abgegebene Arzneimittel, die PZN, der zugehörige Apothekenverkaufspreis, das Abgabedatum und möglichst auch der Name des Versicherten hervorgehen. Zudem muss der Patient die ärztliche Verordnung in Kopie bei seiner Kasse einreichen.

 

Der Vorsitzende der Deutschen Apothekerverbandes (DAV), Fritz Becker, erwartet auch weiterhin Probleme mit der Mehrkostenregelung. Weil Krankenkassen ihre Versicherten nicht frühzeitig über diese Änderung und ihre Folgen informiert hätten, häuften sich nun die Nachfragen in der Apotheke. »Patienten kommen schlecht oder falsch informiert in die Apotheken und müssen von uns über die Fakten aufgeklärt werden«, sagte Becker.

 

Wieder einmal würden die Versicherten von ihren Kassen im Stich gelassen, es sei unklar, wann sie wie viel zurückerstattet bekommen. »Für die Patienten ist das ein schwarzes Loch, denn sie wissen nicht, welche Belastung auf sie zukommt.« Becker forderte dringend mehr Transparenz von den Krankenkassen. »Wir brauchen wieder Versorgungssicherheit anstelle von Abzocke.« / 

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