Pharmazeutische Zeitung online
Schiedsgericht

Kassenabschlag sinkt um 55 Cent pro Packung

05.01.2010  17:42 Uhr

Von Daniela Biermann / Am 21. Dezember hat ein Schiedsgericht festgelegt, den Kassenrabatt von 2,30 Euro auf 1,75 Euro pro Packung zu senken. Kommt es zur Auszahlung, erhält jede Apotheke rückwirkend für das Jahr 2009 durchschnittlich einige Tausend Euro.

Wie viel Rabatt müssen die Apotheken den Krankenkassen pro Medikamentenpackung gewähren? Da der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) über diese Frage keine Einigung erzielen konnten, hat nun ein Schiedsgericht einen neuen Abschlag festgelegt. Er soll von 2,30 Euro auf 1,75 Euro pro Packung gesenkt werden.

Auf der Basis von 571 Millionen zulasten der GKV verordneten Arzneimittelpackungen entspricht dies etwa 314 Millionen Euro brutto, die die Apotheker rückwirkend von den Krankenkassen für das Jahr 2009 erhalten sollen, bestätigte die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände. Netto liegt die Summe voraussichtlich bei etwa 200 Millionen Euro. Teilt man diese Summe durch die etwa 21 500 deutschen Apotheken, bleibt pro Betrieb ein Betrag von rund 9300 Euro. Die Senkung des Abschlags soll die Mehrbelastung in den Apotheken insbesondere durch die Rabattverträge ausgleichen.

 

Die Krankenkassen sind mit dem Schiedsspruch naturgemäß nicht zufrieden. »In der Sache finden wir die Entscheidung falsch«, sagte Florian Lanz, Pressesprecher des GKV-Spitzenverbands, der Pharmazeutischen Zeitung. »Wir warten nun das schriftliche Ergebnis ab. Dann werden wir sehen, ob wir es hinnehmen oder Einspruch erheben werden.« Wann und wie die Auszahlung stattfindet, ist somit noch fraglich. Lanz könnte sich vorstellen, den Abschlag für 2010 so herabzusetzen, dass die Rückzahlungen für 2009 schrittweise und möglichst bürokratiefrei verrechnet werden können. / 

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