Pharmazeutische Zeitung online
Datenklau-Affäre

Prozessauftakt mit Hindernissen

10.01.2018  09:26 Uhr

Von Jennifer Evans, Berlin / Der Prozess um die sogenannte Datenklau-Affäre im Bundesgesundheitsministerium (BMG) wurde noch vor Verlesung der Anklageschrift unterbrochen. Am 12. Januar soll es nun weitergehen.

Es geht um Datenspionage und Vergehen gegen das Bundesdatenschutzgesetz. Angeklagt sind der frühere Kommunikationschef der ABDA, Thomas Bellartz, sowie der ehemalige IT-Mitarbeiter im BMG, Christoph H. Grund für die Verzögerung der vergangenen Freitag vor dem Landgericht Berlin begonnenen Hauptverhandlung ist eine Besetzungsrüge gegen Richter und Schöffen.

 

Mit dieser rügte der Verteidiger von Bellartz, Rechtsanwalt Professor Carsten Wegner, dass das laufende Verfahren zunächst einer anderen Strafkammer übertragen wurde und später wieder an die ursprüngliche Kammer zurückfiel. Die Rücküberweisung sei nicht begründet worden, so der Vorwurf. Hinter der Verschiebung der Zuständigkeit innerhalb des Gerichts steckt die Überlastung der Kammern durch aktuelle Haftsachen, die gegenüber Nicht-Haftsachen Vorrang haben. Anklageerhebung war bereits am 12. Dezember 2013 (Az. 501-39/13). Mit der Rüge verhinderte die Verteidigung, dass die Anklageschrift verlesen wurde. Das wird nun erst am 12. Januar, dem nächsten Termin der vorerst 17 angesetzten Verhandlungstage passieren, wie der Vorsitzende Richter Reimar Mülders ankündigte.

 

Zum Hintergrund: Bellartz, Herausgeber eines gesundheitspolitischen Online-Informationsdienstes, soll sich über den Systemadministrator H. im Zeitraum von 2009 bis 2012 in mehr als 40 Fällen vertrauliche Daten aus dem BMG verschafft haben, um durch deren Verbreitung finanziell zu profitieren. Der IT-Mitarbeiter soll seine Stellung ausgenutzt haben, um kennwortgeschützte E-Mail-Postfächer der Fachreferate im BMG auszuspähen. Die Postfächer von Interesse soll ihm Bellartz zuvor genannt haben. Entsprechende Daten soll H. auf eine CD gebrannt und dem Pharma-Lobbyisten gegen Zahlung von insgesamt 26 550 Euro übergeben haben. Damit habe sich Bellartz einen Informationsvorsprung in Bezug auf aktuelle Gesetz- und Verordnungsentwürfe des BMG mit Bezug zur Apothekerschaft verschaffen wollen, heißt es.

 

Zugang zu Postfächern

 

Bislang schweigt das Duo zu den Vorwürfen. Wie der zuständige Staatsanwalt Roland Hennicke bestätigte, war der Einfluss, den der Datenklau etwa auf die 2010 geplante Änderung der Apothekenbetriebsordnung hatte, Gegenstand der Ermittlungen. Fest steht Hennicke zufolge, dass die E-Mail-Postfächer aller Staatssekretäre des Ministeriums betroffen waren und Bellartz die Informationen zumindest für sein Internetportal genutzt hat. Woher die beiden Angeklagten sich kannten, sei allerdings unklar.

 

Aufgeflogen ist der Fall aufgrund eines anonymen Hinweises. Der durch die Spionage entstandene Schaden beziehungsweise die Gewichtsverschiebung mit Blick auf Gesetzentwürfe des BMG sei nicht abzuschätzen, so Hennicke. Seitens des Ministeriums besteht laut Staatsanwaltschaft in puncto Sicherheit keine Vernachlässigung, die es dem Angeklagten womöglich leicht gemacht hätte, an entsprechende Daten zu kommen. /

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