Bosulif bleibt auf dem Markt |
07.01.2014 16:53 Uhr |
Von Stephanie Schersch / Nun also doch: Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der Pharmahersteller Pfizer haben einen Erstattungsbetrag für den Tyrosinkinase-Hemmer Bosulif® (Bosutinib) vereinbart. Damit bleibt das Präparat auf dem deutschen Markt.
Mitte November hatte Pfizer die Verhandlungen mit den Krankenkassen zunächst abgebrochen und das Präparat vorübergehend vom Markt genommen. Hintergrund war die Angst des Unternehmens, am Ende der Gespräche könnte ein zu geringer Erstattungsbetrag stehen.
Als Orphan Drug galt der Zusatznutzen bei Bosulif zwar bereits mit der Zulassung als belegt. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bewertete diesen Extranutzen jedoch als »nicht quantifizierbar«. Da die G-BA-Bewertung grundsätzlich Basis der Preisverhandlungen zwischen Kassen und Herstellern ist, sah Pfizer seine Verhandlungsposition deutlich geschwächt.
»Schwere Verhandlungen«
Bosutinib erhalten Patienten mit chronischer myeloischer Leukämie (CML), bei denen andere Therapien zuvor nicht ausreichend angeschlagen haben. Die Entscheidung Pfizers, das Präparat vom Markt zu nehmen, habe den GKV-Spitzenverband im November überrascht, heißt es auf Kassenseite. Schließlich seien zu diesem Zeitpunkt nach einem von insgesamt vier möglichen Verhandlungsterminen noch nicht einmal erste Angebote über die Höhe des Erstattungsbetrags ausgetauscht worden. Aus Sicht der Krankenkassen war der Marktrückzug daher verfrüht. Mit der nun erzielten Einigung zeigten sich beide Seiten zufrieden. Es seien »schwere, aber letztlich erfolgreiche Verhandlungen« gewesen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung.
Pfizer und GKV-Spitzenverband haben darüber hinaus auch für das Präparat Xalkori® (Crizotinib) einen Erstattungsbetrag vereinbart. Das Arzneimittel wird bei Patienten eingesetzt, die an fortgeschrittenem nicht-kleinzelligem Lungenkrebs mit einer speziellen Gen-Veränderung leiden und bereits eine Therapie durchlaufen haben. Der G-BA hatte für Xalkori einen Anhaltspunkt für einen beträchtlichen Zusatznutzen festgestellt, der Erstattungsbetrag gilt nun rückwirkend ab dem 15. November 2013. Für Bosulif ist der verhandelte Preis seit 1. Januar gültig. Die genaue Höhe der Erstattungsbeträge gaben Kassen und Hersteller nicht bekannt. /