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Bedarfsplanung

Neue Regeln gegen Ärztemangel

08.01.2013  19:45 Uhr

Von Ev Tebroke / Mit der seit Jahresbeginn geltenden neuen Richtlinie des Gemeinsamen Bundesauschusses (GBA) zur Bedarfsplanung soll einer ärztlichen Unter- beziehungsweise Überversorgung in einzelnen Regionen entgegengesteuert werden. Besonders in strukturschwachen Gebieten soll sie für Patienten den Zugang zu medizinischer Versorgung verbessern. Kritiker sprechen jedoch von einer Mogelpackung.

»Wir haben nun eine zielgenaue und den regionalen Besonderheiten Rechnung tragende flexible Regelung vorgelegt, mit der die Zulassungsmöglichkeiten von Ärztinnen und Ärzten in ländlichen Regionen verbessert und mit der Verteilungsprobleme in der ärztlichen Versorgung zielgerichtet angegangen werden können«, sagte der unparteiische Vorsitzende des GBA Josef Hecken in einer Presseerklärung. Das neue und feingliedrigere Planungsraster ermögliche es, Versorgungslücken schneller zu erkennen und zu schließen.

Neu ist vor allem, dass alle Arztgruppen einer Planung unterliegen. Außerdem berücksichtigt die Bedarfsplanungsrichtlinie die demografische Entwicklung. Auch richtet sich die Größe der Planungsbereiche nun nach dem Tätigkeitsspektrum der Ärzte und Psychotherapeuten. So soll die hausärztliche Versorgung vor Ort besser gesichert und zugleich der Umstand berücksichtigt werden, dass Fachärzte mit zunehmendem Spezialisierungsgrad deutlich größere Einzugsgebiete versorgen können. Bisher waren nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) die Planungsbereiche starr und teilweise zu groß angelegt gewesen.

 

Die Reaktionen auf die neue Bedarfsplanungsrichtlinie waren erwartungsgemäß gemischt. Der gesundheitspolitische Sprecher der Unionsfraktion Jens Spahn (CDU) lobte, mit der Richtlinie könne die hausärztliche Versorgung auf dem Land gezielt verbessert werden, auch durch finanzielle Anreize in unterversorgten Gebieten. Die KBV freute sich darüber, dass die neue Bedarfsrichtlinie «große Teile unseres KBV-Konzeptes umsetzt«, so Vorstand Regina Feldmann.

 

Kritik kam hingegen von der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK): »Statt zusätzliche Praxen zu schaffen, kann ab 2013 die Anzahl der Psychotherapeuten in Deutschland um über 6000 sinken«, so der BPtK-Präsident Rainer Richter. Der GBA rechne mit Zahlen vom 31. August 1999 und plane mit zu wenigen Praxen, so der Vorwurf. Die Gesundheitsexpertin der Linken Martina Bunge bemängelte: »Es reicht nicht, neue Hausarztsitze auszuschreiben, die schon jetzt nicht besetzt werden.«

 

Übergang bis Mitte 2013

 

Die Bedarfsplanung wurde ursprünglich Anfang der 1990er-Jahre als Instrument für die ärztliche Versorgung eingeführt, um angesichts der hohen Ärztezahl eine Überversorgung zu verhindern. Trotz anhaltend steigender Arztzahlen kommt es jedoch mittlerweile besonders in strukturschwachen Regionen immer mehr zu medizinischen Versorgungsproblemen, weil Arztpraxen nicht nachbesetzt werden. Für die Umsetzung der neuen Richtlinie durch die KBV-Gremien ist nun eine Übergangsregelung bis Mitte 2013 vorgesehen. /

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