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Neuer Rezepturhinweis
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Augentropfen zur Pupillenerweiterung

Das Parasympatholytikum Cyclopentolat wird lokal zur Pupillenerweiterung und Akkommodationslähmung bei Augenuntersuchungen angewendet. Bei Lieferschwierigkeiten beim Fertigarzneimittel gibt es einen neuen Rezepturhinweis zur Herstellung in der Apotheke.
AutorKontaktDAC/NRF
Datum 25.07.2024  10:00 Uhr

Als Fertigarzneimittel sind einprozentige Cyclopentolat-Augentropfen zugelassen. Bei Lieferschwierigkeiten können diese Augentropfen ersatzweise in der Apotheke rezepturmäßig hergestellt werden, schreiben DAC/NRF im aktuellen Rezepturtipp. Auch Augentropfen mit halber Wirkstoffkonzentration können individuell angefertigt werden.

Die 0,5-prozentigen Augentropfen können prinzipiell durch Verdünnen des Fertigpräparates hergestellt werden. Da die darin enthaltene Borsäure bei Kindern kritisch gesehen wird und möglichst vermieden werden sollte, können die Augentropfen auch aus Cyclopentolathydrochlorid-Rezeptursubstanz hergestellt werden.

Für beide Konzentrationen wurden im NRF-Labor Formeln entwickelt und auf Praktikabilität geprüft. Schwerpunktmäßig wurde die pH-Einstellung mit Salzsäure und die Isotonisierung mit Natriumchlorid berücksichtigt.

Die Formeln sowie Informationen zur Herstellung stehen im neuen DAC/NRF-Rezepturhinweis Cyclopentolathydrochlorid zur Verfügung. Auch die Verdünnung des Fertigpräparates auf halbe Wirkstoffkonzentration wird dort beschrieben.

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