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Elektronische Patientenakte 
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Auf die konsequente Umsetzung kommt es an 

Ab dem 1. Oktober 2025 wird die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) für Gesundheitseinrichtungen verpflichtend. Jens Baas, der Vorstandsvorsitzende der Techniker Krankenkasse (TK), sieht darin einen entscheidenden Schritt, um für eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Eine Forsa-Befragung im Auftrag der AOK zeigt jedoch großen Informationsbedarf.
AutorKontaktPZ
AutorKontaktdpa
Datum 29.09.2025  13:00 Uhr

Nutzung der ePA muss einfacher werden

Baas forderte zudem, den Zugang für Versicherte deutlich niederschwelliger zu gestalten. Aktuell seien Personalausweis oder elektronische Gesundheitskarte mit PIN von Nöten – ein Verfahren, das viele Menschen als zu komplex wahrnehmen. »Entscheidend ist, dass Versicherte auf leichtem Wege einen Überblick über ihre Daten erhalten und selbst bestimmen können, wer darauf zugreift.« Rechtliche Änderungen seien hierfür notwendig, betonte Baas.

Akzeptanz bei Versicherten wächst

Das Interesse an der Nutzung sei groß: 88 Prozent der gesetzlich Versicherten möchten künftig über die ePA ihre Gesundheitsdaten wie Arztbriefe oder Laborwerte einsehen. 63 Prozent wollen auch eigene Dokumente hochladen. Widersprochen haben bisher nur wenige – bei der Barmer bundesweit sechs Prozent, bei der TK vier bis fünf Prozent.

Laut TK nutzen bereits rund 800.000 ihrer Versicherten die ePA aktiv. Etwa 100.000 von ihnen loggen sich jede Woche ein. »Im Vergleich zur Einführung Ende April ist die Zahl der Logins um 90 Prozent angestiegen. Das ist ein sehr gutes Zeichen«, so Baas. Die meisten Menschen nutzten die Akte vor allem im Krankheitsfall oder vor einem ärztlichen Besuch. 

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