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Unions-Gesundheitssprecherin

»Auch über Rx-Versandverbot unterhalten«

Ein Rx-Versandverbot als Ultima Ratio gegen die Rabattschlachten der Versender – diese Forderung hat wieder Konjunktur, trotz EU-rechtlicher Bedenken. Die gesundheitspolitische Sprecherin der Unions-Bundestagsfraktion, Simone Borchardt, kann sich einen solchen Schritt vorstellen. Denn die ständigen Auseinandersetzungen um den Versandhandel seien schädlich.
Cornelia Dölger
23.09.2025  11:00 Uhr

Versender und wie man sie kontrollieren kann, ist in den Eckpunkten zur geplanten Apothekenreform verankert. Ziel von Union und SPD ist es, die Vorgaben für Doc Morris & Co. mit denen für lokale Apotheken gleichzustellen und die Einhaltung zu kontrollieren – denn bis heute halten sich die EU-Versender nicht an die geltenden Preisvorschriften.

Mit etlichen Gerichtsverfahren gehen die Apotheken gegen diese Praxis an; wirklich stoppen konnte man die Rabatt- und Boni-Aktionen bislang aber nicht. Könnte am Ende ein komplettes Verbot des Versands verschreibungspflichtiger Arzneimittel der Ausweg sein? Für die Unionsfraktion im Bundestag wäre es zumindest nicht ausgeschlossen. Deren gesundheitspolitische Sprecherin Simone Borchardt sagte zur PZ, man müsse sich vor dem Hintergrund der anhaltenden Auseinandersetzungen mit dem Versandhandel »auch über ein mögliches Rx-Versandverbot unterhalten«.

Seit Jahren dauerten diese Auseinandersetzungen an und hätten »die Arzneimittelversorgung in unserem Land mehr verunsichert als gestärkt«, so Borchardt. Im Fokus der Versorgung müssten Patientensicherheit und Qualität der Arzneimittelversorgung stehen. Daher stehe im Koalitionsvertrag, dass die Rahmenbedingungen für Versandapotheken verschärft werden sollten, »um Patientensicherheit, faire Wettbewerbsbedingungen und eine stabile Medikamentenversorgung vor Ort zu gewährleisten«. Deutschland gehöre zu der Minderheit der sieben EU-Staaten, in denen der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erlaubt ist.

Beratung und Aufklärung beim Versand »per Definition nicht gegeben«

Für eine hochwertige und sichere Versorgung sei der persönliche Kontakt zwischen Patient und Apotheker grundlegend, das gelte es anzuerkennen. »Vor allem bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln spielen Beratung und Aufklärung eine zentrale Rolle bei der Gewährleistung der Patientensicherheit – was durch den Versandhandel per Definition nicht gegeben ist«, erklärte Borchardt.

Die Gesundheitssprecherin sprach auch den EU-rechtlichen Rahmen an, der stets als Argument gegen ein Rx-Versandverbot herangezogen wird. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) habe in der Vergangenheit klargestellt, dass nationale Regelungen nur dann zulässig sind, wenn sie verhältnismäßig und notwendig seien, um ein klar definiertes öffentliches Interesse – wie eben die Patientensicherheit und Qualität der Arzneimittelversorgung – zu gewährleisten.

Warken will Verbot »in den Blick nehmen«

Tatsächlich hatte der EuGH mit seiner Entscheidung aus dem Oktober 2016 die Rx-Preisbindung für EU-Versender hauptsächlich aus Wettbewerbsgründen gekippt; die Frage nach der Versorgungs- und Patientensicherheit stand dabei gar nicht im Raum. Bis heute fragen Gerichte regelmäßig nach Argumenten für eine stärkere Regulierung der Versender – zuletzt der Bundesgerichtshof (BGH) im vergangenen Juli im Verfahren Bayerischer Apothekerverband (BAV) gegen eine einstige Doc-Morris-Tochter. In seiner Urteilsbegründung ließ der BGH durchblicken, dass ihm stichhaltige Argumente für ein Bonus-Verbot fehlten.

Für Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) ist in der Sache noch nichts entschieden. Beim Deutschen Apothekertag in Düsseldorf ging sie zwar auf die EU-rechtlichen Bedenken ein, versprach aber gleichzeitig, dass sie das Thema auf die Agenda heben werde. »Aber ich will die Möglichkeiten, die es gibt, gerne auch noch mal in den Blick nehmen.«

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