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Morbus Alzheimer
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Auch Donanemab fällt beim IQWiG durch

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) kommt nach der Nutzenbewertung des Alzheimer-Antikörpers Donanemab (Kisunla®) zu dem Ergebnis, dass der Zusatznutzen des Wirkstoffs nicht belegt ist.
AutorKontaktSven Siebenand
Datum 02.02.2026  17:00 Uhr

Neben Lecanemab (Leqembi®) ist Donanemab der zweite in der EU zugelassene monoklonale Antikörper bei der frühen Alzheimer-Krankheit. Beide sollen das Fortschreiten der Erkrankung verlangsamen. Nachdem das IQWiG bereits Ende 2025 keinen Zusatznutzen von Lecanemab anerkannt hat, kommt es nun im Fall von Donanemab zum gleichen Ergebnis.

In seiner Nutzenbewertung hat das IQWiG untersucht, ob Donanemab Erwachsenen mit früher Alzheimer-Krankheit Vorteile gegenüber dem bisherigen Therapiestandard bietet. Für Betroffene mit leichter kognitiver Störung hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) »beobachtendes Abwarten« als zweckmäßige Vergleichstherapie festgelegt, weil es für diese Gruppe noch keine zugelassenen Arzneimittel gibt. Für Betroffene mit leichter Alzheimer-Demenz ist die Behandlung mit den Acetylcholinesterase-Inhibitoren, etwa Donepezil, der derzeitige und auch in Leitlinien empfohlene Therapiestandard.

Die vom Hersteller vorgelegte Studie differenziert nicht zwischen diesen Gruppen und kann daher die Frage des Stellenwerts von Donanemab für die Behandlung der Alzheimer-Krankheit nicht beantworten, heißt es in der Begründung des IQWiG. Ein Zusatznutzen ist dem Institut zufolge damit in beiden Fällen nicht belegt.

Nach Veröffentlichung der Dossierbewertung führt der G-BA nun ein Stellungnahmeverfahren durch und wird über das Ausmaß des Zusatznutzens beschließen. Hersteller Lilly informiert in einer Pressemitteilung, dass der finale Beschluss des G-BA im April erwartet werde. Das Unternehmen weist darauf hin, dass die IQWiG-Bewertung nur empfehlenden Charakter habe und der G-BA auch das eingereichte Dossier des Herstellers und auch Stellungnahmen, unter anderem von Fachgesellschaften, berücksichtigen wird.

»Auf die Verordnungs- und Erstattungsfähigkeit von Donanemab hat die Einschätzung des IQWiG keine Auswirkungen«, sagt Dr. Alexander Horn, Geschäftsführer der Lilly Deutschland. Das Unternehmen sei von der Wirksamkeit und Sicherheit des Wirkstoffs und dem Nutzen, den er für die Patienten haben kann, überzeugt. Geeignete Patienten könnten länger im frühen symptomatischen Stadium der Alzheimer-Krankheit verbleiben.

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