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Gesundheitsausschuss des Bundesrats

Assistierte Telemedizin regional erproben

Welche Leistungen der assistierten Telemedizin Apothekenteams künftig anbieten, soll zunächst in einzelnen Regionen – zum Beispiel auf dem Land – getestet werden. Zudem soll geklärt werden, welche Aufgaben die Teams in den Offizinen dabei übernehmen dürfen. Das empfiehlt der Gesundheitsausschuss des Bundesrats in seiner Stellungnahme zum Digital-Gesetz.
Anne Orth
09.10.2023  18:00 Uhr
Versicherten besser über mögliche Folgen aufklären

Versicherten besser über mögliche Folgen aufklären

Dass gesetzlich Versicherte ab Januar 2025 automatisch eine EPA erhalten sollen, sofern sie nicht ausdrücklich widersprochen haben (Opt-out-Regelung), begrüßt der Gesundheitsausschuss des Bundesrats. Dieser »Systemwechsel« werde »den lange vorbereiteten Durchbruch für eine digitale Versorgung bringen«, heißt es in der Stellungnahme. Der Ausschuss äußert sich auch zum digitalen Medikationsplan, der als erste EPA-Anwendung zum Einsatz kommen soll. So fordert er, gesetzlich zu klären, »ob der Vollständigkeit des Medikationsplans Vorrang vor dem informationellen Selbstbestimmungsrecht der Versicherten eingeräumt werden soll«. Zum einen empfiehlt der Ausschuss, Versicherte über mögliche stigmatisierende oder diskriminierende Folgen einer Speicherung und Übertragung von Gesundheitsdaten aufzuklären, die sie durch den Gebrauch des Widerspruchsrechts vermeiden könnten. Zum anderen könne auch die Speicherung bestimmter Medikamente im Medikationsplan möglicherweise zu Stigmatisierung oder Diskriminierung führen.

Generell sorgt sich der Ausschuss, dass die Einführung der Opt-out-basierten EPA womöglich nicht ausreichend fachlich und kommunikativ begleitet wird. So fordert er eine »intensive kommunikative Begleitung durch das Bundesministerium für Gesundheit beziehungsweise die Digitalagentur/Gematik«. Diese sollten flankierend zur vorgesehenen Informationspflicht der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) allgemein, niedrigschwellig und leicht verständlich über die grundsätzliche Funktionsweise und Sicherheit, Nutzen und Vorteile von Gesundheitsdaten sowie den Gebrauch von Basisfunktionen und analoge Alternativen aufklären. Darüber hinaus fordert der Gesundheitsausschuss, dass der Widerspruch gegen das Opt-out niedrigschwelliger möglich sein sollte. Weiterhin dringt der Ausschuss darauf, die verpflichtenden Regelungen für die Opt-out-Lösung der EPA auch in der privaten Krankenversicherung zu verankern.

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