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Techniker Krankenkasse

Apps auf Rezept deutlich teurer

Der durchschnittliche Preis für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) hat sich von 2020 bis 2023 um 50 Prozent erhöht. Das zeigt der zweite DiGA-Report, den die Techniker Krankenkasse (TK), das Forschungsinstitut Vandage und die Universität Bielefeld veröffentlicht haben.
AutorKontaktPZ
Datum 26.04.2024  15:22 Uhr

Lag der Durchschnittspreis für eine DiGA im Jahr 2020 noch bei 418 Euro, waren es im vergangenen Jahr bereits 628 Euro, teilte die TK am Donnerstag mit. Der höchste Preis einer DiGA lag demnach bei 2077 Euro für die App Levidex gegen Multiple Sklerose. »Wir sehen, dass die Preise für DiGA in den vergangenen drei Jahren exorbitant gestiegen sind«, beklagte der TK-Vorstandsvorsitzende Jens Baas. 

Angesichts der Preissteigerung forderte Baas, die Preise für Apps auf Rezept wirksam zu regulieren. Es sei ökonomisch nicht zu verantworten, dass die Versichertengemeinschaft immer mehr Geld für Anwendungen zahlen müsse, deren Nutzen zu diesem Zeitpunkt noch nicht belegt sei, betonte er.

Seit dem Start der Gesundheits-Apps auf Rezept im September 2020 nahmen Versicherte hunderttausende solcher Anwendungen über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) in Anspruch. Die Kosten solcher Apps etwa bei Schmerzen, Diabetes oder zur Gewichtsreduktion erstatten die Kassen. Zuvor muss das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Funktion, Qualität, und Datensicherheit der Produkte geprüft haben.

Die Hersteller können die Preise im ersten Erstattungsjahr unabhängig vom nachgewiesenen Nutzen frei festlegen. Erst ab dem zweiten Jahr muss die Wirksamkeit durch Studien belegt werden, und endgültige Preise werden zwischen Krankenkassen und Anbietern verhandelt. Nach Angaben von Baas kalkulieren die Hersteller die Abschläge der späteren Preisverhandlungen mit den Kassen bereits ein und setzen die Einstiegspreise immer höher an. Dadurch habe sich »eine Preisspirale nach oben in Gang gesetzt«.

Dem Report zufolge konnten 29 von 45 Anwendungen den Nutzen im Verlauf des Probejahres nicht nachweisen. Die Kassen müssten dann weiterhin die höheren Preise bezahlen, bis der Nutzen abschließend belegt sei.

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