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Entwurf Digitale-Versorgung-Gesetz

App auf Rezept

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat heute einen weiteren Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben, um die digitale Versorgung in Deutschland zu verbessern. Kassen sollen demnächst Gesundheits-Apps bezahlen und Innovationen fördern dürfen. Auch wird die Telemedizin erweitert. Und den Apothekern stellt er eine Vergütung mit Blick auf den Medikationsplan in Aussicht.
AutorKontaktJennifer Evans
Datum 15.05.2019  17:08 Uhr

Mit dem nun geplanten sogenannten Digitale-Versorgung-Gesetz (DVG) drückt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Sachen Digitalisierung erneut aufs Tempo. Nachdem am 11. Mai das Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) in Kraft getreten ist, soll das DVG weitere Bausteine für die Beschleunigung der Digitalisierung bringen. Demnach sollen Patienten sich künftig Gesundheits-Apps auf Kosten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wie ein Arzneimittel vom Arzt verschreiben sowie ihre Daten schon bald auf der elektronischen Patientenakte (EPA) speichern lassen können. Außerdem sollen die telemedizinischen Angebote schnell zum Versorgungsalltag gehören.

Spahn rief heute bei der Vorstellung seines Referentenentwurfs in Berlin alle Leistungserbringer dazu auf, offen für Veränderungen zu sein und den digitalen Wandel mitzugestalten, in dem »aus Deutschland heraus ein Rahmen« dafür entsteht. »Der Patient von morgen wird immer noch einen Arzt brauchen. Aber er wird keinen Arzt mehr ernst nehmen, der nur noch über Karteikarten arbeitet«, betonte Spahn. Ziel des neuen Vorstoßes aus dem Gesundheitsministerium ist unter anderem, dass Patienten die EPA möglichst bald flächendeckend nutzen können. Dem neuen Gesetz zufolge sollen Patienten künftig einen Anspruch darauf haben, dass ihr Arzt oder das Krankenhaus die digitale Akte mit Daten befüllt, heißt es aus BMG-Kreisen. Freiwillig soll künftig jeder Patient zusätzlich beispielsweise seinen Impfausweis oder Mutterpass in die EPA integrieren können. Für das Anlegen und Pflegen der EPA sollen die Ärzte eine Vergütung erhalten. 

Damit alles reibungslos klappt, will das BMG Apotheken bis März 2020 und Krankenhäuser bis März 2021 dazu verpflichten, sich an die Telematik-Infrastruktur (TI) anschließen zu lassen. Während für Arztpraxen, die sich nicht bis März 2020 anbinden lassen, die Honorarkürzung von 1 Prozent auf 2,5 Prozent angehoben wird, sind für Apotheken bislang keine Sanktionen vorgesehen. Auch weitere Leistungserbringer wie etwa Hebammen oder Physiotherapeuten sollen sich freiwillig an die TI anbinden können, so der Plan.

Konkretisierungen zum Start des lang erwarteten elektronischen Medikationsplans sind aber nicht Teil des geplanten DVG. Allerdings ist in diesem Bereich offenbar ein Honorar für die Apotheker geplant. Demnach soll es sich bei der »Synchronisation der Medikationsdaten des Medikationsplans durch den Apotheker mit den Angaben in der elektronischen Patientenakte um eine zusätzlich honorierte pharmazeutische Dienstleistung» handeln, heißt es aus BMG-Kreisen. Genaue Zahlen sind aber nicht genannt.

Zudem will das Ministerium die Telemedizin erweitern: Ärzte sollen demnächst auf ihrer Website Patienten darüber informieren dürfen, ob sie Videosprechstunden anbieten. Die Einwilligung des Patienten dazu soll künftig auch in der Videosprechstunde selbst möglich sein und nicht – wie bislang – schriftlich erfolgen müssen. Darüber hinaus soll mit dem DVG die elektronische Heil- und Hilfsmittelverordnung kommen. Hierbei sieht das BMG offenbar die Organe der Selbstverwaltung in der Pflicht, erforderliche Regelungen zu schaffen.

Schnellere Zulassung für Apps

Damit nicht genug: In Zukunft sollen digitale Gesundheitsanwendungen, die etwa Patienten an die regelmäßige Medikamenten-Einnahme erinnern, zügiger in die Versorgung gelangen. Dafür sieht der Entwurf einen schnelleren Zulassungsweg vor. Demnach soll zunächst das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) die digitalen Anwendungen mit Blick auf Sicherheit, Qualität, Datenschutz und Nutzerfreundlichkeit bewerten. Dabei geht es zu diesem Zeitpunkt ausschließlich um Medizinprodukte der niedrigen Risikoklassen I oder IIa. Besteht die digitale Anwendung diese erste Prüfung, soll die GKV ein Jahr lang dafür bezahlen – zu den Konditionen des Anbieters. Spätestens während dieser Zeit muss der Hersteller bei der Bundesbehörde den Nachweis erbringen, dass sich sein Produkt positiv auf die Versorgung auswirkt. Falls ja, soll der jeweilige Anbieter im Anschluss selbst die entsprechenden Vergütungsverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband übernehmen.

Damit demnächst insgesamt Innovationen schneller beim Patienten ankommen, will das BMG außerdem die Finanzierung des Innovationsfonds bis zum Jahr 2024 mit 200 Millionen Euro jährlich verlängern. Neu ist, dass die Kassen sich laut DVG künftig am Kapital der Innovationen mit 2 Prozent ihrer Finanzreserven beteiligen können sowie mit 5 Millionen Euro auch die Erarbeitung von S3-Leitlinien gefördert werden kann.  Allerdings soll es aber zunächst nur um ausgewählte Leitlinien gehen, für die in der Versorgung besonderer Bedarf besteht.

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