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Reformpläne
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ApoVWG wohl erst später im Bundestag

Bis Mitte April dürften die Beratungen zum Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (ApoVWG) wohl nicht abgeschlossen sein, wodurch ein avisierter Beschlusstermin im Bundestag mutmaßlich gerissen wird. »Vertieft« überprüfen will das Bundesgesundheitsministerium (BMG) zudem die geplanten schärferen Versenderkontrollen.
AutorKontaktCornelia Dölger
Datum 31.03.2026  12:04 Uhr
Kammer Nordrhein: Gesetzesänderungen zwingend erforderlich

Kammer Nordrhein: Gesetzesänderungen zwingend erforderlich

Dringenden Handlungsbedarf sieht in diesem Zusammenhang die Apothekerkammer Nordrhein (AKNR). Sie verweist auf zwei kürzlich ergangene Gerichtsurteile, die einen niederländischen EU-Versender, der sich auf den Vertrieb von Abnehmspritzen spezialisiert hatte, in die Schranken gewiesen hätten. Dies sei jedoch nur auf den ersten Blick ein Erfolg, auf den zweiten vielmehr »ein Beispiel für den fehlenden Verbraucherschutz beim grenzüberschreitenden Arzneimittelversand«, so die Kammer.

Denn am Ende habe sich der Anbieter »schlicht vom Markt zurückgezogen«. Die Aktivitäten würden nun durch eine in Großbritannien ansässige Plattform und über einen anderen Arzneimittelversender abgewickelt.

Armin Hoffmann, AKNR-Präsident sowie Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK), beklagt einen eklatanten Missstand. »Es existieren Dutzende von Anbietern, die aus Lagerhallen heraus mit ungelerntem Personal unter Missachtung sämtlicher Standards Arzneimittel nach Deutschland senden, insbesondere sensible Arzneimittel, wie etwa die Abnehmspritzen«, so Hoffmann. In den Niederlanden werde nicht kontrolliert – umso »zwingender« seien die hierzulande geplanten Gesetzesverschärfungen.

Unkontrollierter Versand »Gefahr für jeden Verbraucher«

Der unkontrollierte Arzneimittelversand aus den Niederlanden sei »keine Einbildung«, ergänzt Kammergeschäftsführerin und -justiziarin Bettina Mecking. Er stelle »eine real existierende Gefahr für jeden Verbraucher« dar. Die Politik müsse handeln, um die Kontrolle über den Arzneimittelvertrieb nicht »endgültig zu verlieren«.

Rechtsanwalt Morton Douglas, der die Kammer auch in diesen Verfahren anwaltlich vertreten hat, schickt eine deutliche Botschaft an die Versender. Die Gesetzesvorhaben seien nicht gegen sie gerichtet, auch wenn sie den Eindruck erwecken wollten. Vielmehr gelte es, die Standards an den Arzneimittelvertrieb aufrechtzuerhalten, die das EU-Recht vorgebe. Diese würden jeden Tag »tausendfach« missachtet, ein »unkalkulierbares Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher.« Die Politik müsse tätig werden, die geplanten Verschärfungen seien nur »ein erster Schritt«.

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