| Cornelia Dölger |
| 31.03.2026 12:04 Uhr |
Wann sich das Bundestagsplenum abschließend mit dem ApoVWG befasst, ist unklar. / © Imago/dts Nachrichtenagentur
Zunächst war für die 2. und 3. Lesung im Bundestag der 16. April angedacht. Aktuell erscheint dieser Termin aber unrealistisch; zu groß ist wohl noch der Klärungsbedarf bei zentralen Reforminhalten. Das ApoVWG war bei der vergangenen Sitzung des Gesundheitsausschusses am 25. März jedenfalls kein Thema. Die nächste Sitzung ist für Mittwoch, 15. April, terminiert. Die Tagesordnung steht noch nicht fest, kann bis kurz vor dem Termin kurzfristig geändert werden.
Selbst wenn das Gesetz am 15. April Ausschussthema ist und sich die Fraktionen auf Änderungsanträge zum ApoVWG einigen, wäre eine Verabschiedung am Folgetag unrealistisch. Zwischen Ausschussempfehlungen und Plenarabstimmungen liegen normalerweise mehrere Tage. Änderungsanträge müssen schriftlich vorliegen und abgestimmt werden, sie werden zudem oft juristisch geprüft.
So weit ist man aber noch nicht. Vorab hatten die Fraktionen von Union sowie SPD noch Nachfragen und erkundigten sich in ihren Prüfbitten etwa zur geplanten PTA-Vertretungsklausel und zu Zweigapotheken. Das BMG zeigte sich größtenteils unbeirrt, kündigte gleichzeitig an, dass man zu wichtigen Themen weiter intensiv beraten werde – etwa zur geplanten Verschärfung der Versenderkontrollen. Die Änderungen würden »aktuell nochmals insgesamt vertieft überprüft«.
Auch dies kann dazu beitragen, dass das ApoVWG später beschlossen wird. Das Versandthema ist zwar nicht in dem Gesetzentwurf geregelt, sondern in der begleitenden »Verordnung zur Änderung der Apothekenbetriebsordnung und weiterer Verordnungen«. Diese soll aber parallel mit dem ApoVWG greifen.
Terminschwierigkeiten für den Gesetzesbeschluss dürften sich also auch durch die Verordnung ergeben, auch wenn diese nicht im Bundestag beschlossen werden muss. Am 14. April wird sie aus Brüssel zurückerwartet, wo sie derzeit bei der EU-Kommission zur Notifizierung liegt; die Mitgliedstaaten dürfen Einschätzungen abgeben. Bis dahin gilt eine sogenannte Stillhaltefrist, innerhalb derer keine Änderungen an dem Entwurf vorgenommen werden.
Gegenwind von EU-Seite blieb bislang zwar aus. Hier zeigte sich Hans-Peter Hubmann, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbands (DAV), beim PZ-Managementkongress in Palma durchaus zuversichtlich, dass das auch so bleibt. »Bis jetzt sind die Signale aus Brüssel gut. Es scheint durchzulaufen.« Die Mitgliedstaaten hätten andernfalls Änderungsvorschläge mitteilen müssen, was bislang nicht passiert sei.
Gerade beim Versenderthema stehen die Zeichen dennoch auf Sturm. Redcare-CEO Olaf Heinrich sieht keine Notwendigkeit für schärfere Kontrollen, in die erstmals die Logistiker mit einbezogen werden sollen, und betonte unlängst öffentlich, er gehe davon aus, dass die diskutierten Neuerungen »so nicht in Kraft treten werden«. Dass die Versandbranche im Hintergrund Einfluss zu nehmen versucht, liegt auf der Hand. Das Versandthema ist Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) nach Informationen der PZ ein Anliegen; sie wolle persönlich bei den Beratungen mitreden. Dass diese sich auf die Schnelle erledigen lassen, ist also fraglich.