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Telematik-Infrastruktur

Apothekerverbände bekommen Zugang zur TI

Zeitnah werden auch der Deutsche Apothekerverband (DAV) und andere Organisationen des Gesundheitswesens einen Zugang zur Telematik-Infrastruktur (TI) erhalten. Das kündigte die Gematik heute an.
Ev Tebroke
05.08.2020  16:00 Uhr

Die geschützte Datenautobahn des Gesundheitswesens bekommt weitere Verkehrsteilnehmer: Nachdem bereits Ärzte, Apotheker und andere Leistungserbringer die TI zum Austausch von Dokumenten nutzen können, sollen bald auch Organisationen des Gesundheitswesens wie etwa der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) sowie deren jeweiligen Mitgliederverbände auf Landesebene einen Zugang erhalten. Möglich machen wird dies eine spezielle Institutionskarte für Organisationen, die sogenannte SMC-B-ORG. Wie die Gematik als Herausgeber dieser Karte heute mitteilte, soll das entsprechende Antragsportal bis spätestens 30. September einsatzfähig sein.

»Unsere Vision von einem Gesundheitswesen, in dem alle – und zwar wirklich alle – untereinander kommunizieren können, wird immer greifbarer«, so Lars Gottwald, Leiter der Business-Teams bei der Gematik. Mit der SMC-B-ORG sei es nun möglich, dass nicht nur Praxen, Krankenhäuser und Apotheken Informationen zuverlässig und sicher austauschen könnten. Somit dürfte es künftig weniger Medienbrüche in der Verwaltung des Gesundheitswesens geben, administrative Prozesse würden einfacher.

Kein Zugriff auf EGK

Berechtigte Organisationen und Institutionen des Gesundheitswesens sollen mit der Karte einen kontrollierten Zugang zur TI erhalten, um etwa über den Fachdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen) Dokumente auszutauschen. Mittelfristig sollte die gesamte Kommunikation im Gesundheitswesen dann über KIM laufen, so der Plan. Ein Zugriff auf die elektronische Gesundheitskarte (EGK) und medizinische Anwendungen ist laut Gematik ausgeschlossen.

Der Erhalt einer SMC-B-ORG wird demnach über ein entsprechendes Antrags- und Freigabeportal erfolgen, welches von D-Trust, ein Unternehmen der Bundesdruckerei, im Auftrag der Gematik bis Ende des dritten Quartals 2020 bereitgestellt werden soll. Nach Antragsprüfung durch die Gematik und anschließender Freigabe, produziert D-Trust die Karte und regelt auch deren Versand. Für den TI-Zugang braucht es neben der Institutionskarte einen E-Health-Konnektor, ein Kartenterminal sowie einen VPN-Zugangsdienst. Um KIM nutzen zu können, ist zudem eine KIM-E-Mailadresse notwendig.

Die Gematik betonte, dass zuerst ihre eigenen Gesellschafterorganisationen sowie deren Landesverbünde Karten erhalten sollen. Im Anschluss könnten dann auch weitere Nutzerkreise nach Prüfung und Antragsfreigabe einen TI-Zugang bekommen. Gesellschafter sind neben dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) die Spitzenorganisationen der Gesetzlichen und der Privaten Krankenversicherung (GKV und PKV), die Bundesärzte- und die Bundeszahnärztekammer (BÄK und BZÄK), die Kassenärztliche- und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KBV und KZBV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Deutsche Apothekerverband (DAV). Wie die Gematik auf Anfrage der PZ erklärte, können auch die ABDA und die Bundesapothekerkammer sowie die Landesapothekenkammern für die TI-Nutzung berechtigt werden. Voraussetzung dafür sei die Freigabe durch die Gematik-Gesellschafter. 

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