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Medikationsmanagement
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Apothekertag will ARMIN für alle

Mit großer Mehrheit und ohne jegliche Diskussion hat der Deutsche Apothekertag einen Antrag verabschiedet, nachdem alle Patienten einen Anspruch auf ein interdisziplinäres Medikationsmanagement wie beim ARMIN-Projekt bekommen sollen. Mit der Ärzteschaft will man stärker in den Dialog treten.
AutorKontaktDaniela Hüttemann
Datum 15.09.2022  14:30 Uhr

Den Antrag hatte der geschäftsführende Vorstand der ABDA gestellt. Darin wird der Gesetzgeber aufgefordert, Patienten einen Rechtsanspruch auf ein interdisziplinäres, sektorenübergreifendes Medikationsmanagement einzuräumen, aufbauend auf den Erfahrung aus dem Modellprojekt Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN). Dabei kümmern sich Arzt und Apotheker gemeinsam und mit klarer Aufgabenverteilung um das Medikationsmanagement von Patienten mit Polymedikation, also mindestens fünf Arzneimitteln in der Dauerverordnung.

Die wissenschaftliche Evaluation habe eindeutig gezeigt, dass ein solches gemeinsames Medikationsmanagement erhebliche gesundheitliche Vorteile für die Patienten bringe. Machbarkeit und Akzeptanz seien belegt. »Eine Überführung in die Regelversorgung ist deshalb geboten«, heißt es im Antrag. Dazu gehört auch eine verstärkte elektronische Kommunikation mit Datenaustausch zwischen Arztpraxen und Apotheken. Daneben sollen aber auch andere Leistungserbringer ambulant und stationär eingebunden werden. Neben einer gesetzlichen Regelung fordert die verfasste Apothekerschaft hier auch die Schaffung technischer und finanzieller Rahmenbedingungen.

Apotheker wollen mit Ärzten über Dienstleistungen reden

In einem anderen Antrag lädt die Apothekerschaft die Ärzteschaft zu einem konstruktiven Dialog zu den pharmazeutischen Dienstleistungen ein. »Die Zusammenarbeit muss im Sinne des Patienten funktionieren«, betonte Dr. Armin Hoffmann, Präsident der Apothekerkammer Nordrhein, die den Antrag gestellt hatte. »Wir wollen die pharmazeutischen Dienstleistungen gemeinsam mit den Ärzten diskutieren und weiter voranbringen.«

ABDA-Präsidentin Gabriele Regina Overwiening betonte, dass die Dialoge bereits laufen, unter anderem mit dem Hausärzteverband, den Internisten und der Bundesärztekammer. Bei letzterer seien Bundesapothekerkammer und Deutscher Apothekerverband demnächst eingeladen, um die pharmazeutischen Dienstleistungen noch einmal genauer zu erläutern. Overwiening: »Die Ärzteschaft hat da anscheinend noch ganz andere Vorstellungen, was gemeint ist. Wir wollen diese Missverständnisse ausräumen.«

Der Bundesverband der Pharmaziestudierenden in Deutschland (BPhD) nutzte die Gelegenheit, um das Wort zu ergreifen und die Verankerung interprofessioneller Zusammenarbeit bereits im Studium zu verankern. Julian Held, BPhD-Beauftragter für Gesundheitspolitik, betonte, wie wichtig es sei, von Anfang an Verständnis und Kenntnis über die Fähigkeiten des anderen zu bekommen.

Diskutiert wurde zudem ein Antrag, die pharmazeutischen Dienstleistungen unter die Apothekenpflicht zu stellen. Auch dieser Antrag kam von der Apothekerkammer Nordrhein. Dort sehe man schon erste Ideen anderer Marktteilnehmer, deutete Kammerpräsident Hoffmann an. Der Antrag wurde allerdings in einen Ausschuss verwiesen, um juristische Feinheiten zu klären.

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