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Deutscher Apothekertag

Apothekerschaft fordert Aut-simile-Regelung

Eine Aut-simile-Regelung für alle akut benötigten Arzneimittel hat die Hauptversammlung der deutschen Apothekerinnen und Apotheker heute in Düsseldorf in einem Antrag gefordert – und sie ging noch einen Schritt weiter.
AutorKontaktChristina Hohmann-Jeddi
Datum 28.09.2023  10:45 Uhr

Nach »aut simile« können Apothekerinnen und Apotheker ein Arzneimittel abgeben, das ähnlich wirkt, aber einen anderen Wirkstoff enthält, als das verordnete. Zumindest für die Versorgung von Patienten in Not- und Akutsituationen wünschen sich Apotheken eine Aut-simile-Regelung und damit einen größeren Handlungsspielraum und forderten diesen heute in einem Antrag in der Hauptversammlung des Deutschen Apothekertags in Düsseldorf.

Danach sollte die Abgabe eines pharmakologisch-therapeutisch vergleichbaren Arzneimittels in Not- und Akutsituationen auch ohne Rücksprache mit dem verordnenden Arzt, sofern dieser nicht erreichbar ist und die unverzügliche Anwendung des Arzneimittels erforderlich ist, erlaubt werden. Vor dem Hintergrund der bestehenden und zukünftigen Lieferengpässe könne eine solche Regelung »die Effektivität, Schnelligkeit und Sicherstellung der Arzneimittelversorgung steigern«. Doch was ist Akutversorgung? Als Erkennungszeichen könnte zum Beispiel jede Verordnung von N1-Größen definiert werden. Der Schutz vor Retaxationen müsse aber gewährleistet sein. Der Antrag wurde einstimmig angenommen.

Mit einem Adhoc-Antrag gingen die Forderungen nach Austauschmöglichkeiten weiter: In dem von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe spontan eingereichten Antrag wird der Gesetzgeber beziehungsweise Verordnungsgeber aufgefordert, die im Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) bei Nichtlieferbarkeit von Arzneimitteln vorgesehenen Austauschmöglichkeiten auf die Versorgung in Not- oder Akutsituationen auszudehnen. Damit würden diese auf die bewährten Regeln aus der Pandemiezeit gemäß der SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung (SARS-CoV-2-AMVV) zurückgeführt. Auch hier müsse es einen Schutz vor Retaxationen geben. Der Antrag wurde ebenfalls einstimmig angenommen.

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