Apothekerin zu Bewährungsstrafe verurteilt |
Die Angeklagte habe gegen »allgemein anerkannte Regeln ihres Berufs« verstoßen, sagte die Vorsitzende Richterin. / Foto: picture alliance/dpa
Das Urteil im Prozess gegen eine Kölner Apothekerin wegen des Todes einer Schwangeren und ihres Babys wurde schon am vergangenen Donnerstag erwartet – heute ist es nun verkündet worden.
Die Richter sprachen die 52-Jährige unter anderem wegen fahrlässiger Tötung und unterlassener Hilfeleistung schuldig. Laut Urteil war der Angeklagten ein fataler Fehler unterlaufen. Sie habe einen Rest des Betäubungsmittels Lidocainhydrochlorid für Glucose gehalten und dieses dann in ein Gefäß mit Glucose gefüllt. »Das Zusammenschütten von Substanzen aus zwei Gefäßen« gelte in der Pharmazie jedoch als absolutes »No Go«, sagte die Vorsitzende Richterin. Die Angeklagte habe gegen »allgemein anerkannte Regeln ihres Berufs« verstoßen.
Eine 28-Jährige hatte 2019 bei einem Routinetest auf Schwangerschaftsdiabetes die verunreinigte Glucose-Mischung eingenommen und kurz darauf das Bewusstsein verloren. Die Frau und ihr per Kaiserschnitt geborenes Baby starben Stunden später an multiplem Organversagen. Ursprünglich war die Apothekerin unter anderem wegen versuchten Mordes durch Unterlassen angeklagt. An dieser Einschätzung hatte die Staatsanwaltschaft auch nach 16 Verhandlungstagen festgehalten und eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren gefordert. Die Verteidiger der Angeklagten hatten hingegen auf Freispruch plädiert.
Die Verteidigung, Rechtsanwalt Morton Douglas, ist dagegen überzeugt, dass das Urteil des Landgericht Köln unzutreffend und rechtsfehlerhaft ist. Er hat vor, dagegen Revision einzulegen.
Die Verteidigung nimmt vor allem Anstoß daran, dass die Kammer eine Verurteilung wegen eines Fahrlässigkeitsdelikts ausgesprochen hatte, obwohl selbst die Staatsanwaltschaft nach der Beweisaufnahme zu dem Ergebnis gekommen war: Die von ihr in der Anklage aufgestellten Hypothesen sind nicht haltbar.
Nach Auffassung der Verteidigung hatten die Ausführungen der Kammer in der mündlichen Urteilsbegründung einen wesentlichen Vortrag der Verteidigung unberücksichtigt gelassen. Und zwar, warum es ausgerechnet die von allen Zeugen als sorgfältig arbeitend beschriebene Angeklagte gewesen sein solle, die auch den Fehler im Vorfeld der Abfüllung der Glukose begangen habe sollte - und nicht eine der anderen infrage kommenden Personen. Demnach hat die Kammer diesen Aspekt nicht nachvollziehbar begründet.
Auch aus Sicht der Richter bleibt es nach Douglas Angaben reine Spekulation, dass auch die Angeklagte dafür verantwortlich war, zuvor die Substanzen zusammengeschüttet zu haben.
Warum das Gericht diesen sowie andere alternative Abläufe, die von der Verteidigung aufgezeigt worden waren, unberücksichtigt gelassen habe, sei nun im Revisionsverfahren zu überprüfen, heißt es seitens der Verteidigung.