Apothekerin zu Bewährungsstrafe verurteilt |
Dass das Gericht, dem übereinstimmenden Votum von Verteidigung und Staatsanwaltschaft nicht gefolgt sei, ist in Douglas Augen dem medialen Druck geschuldet. Dies gelte ebenfalls für die Verurteilung wegen unterlassener Hilfeleistung, die vom Gericht »erst Stunden vor der zunächst vorgesehenen Urteilsverkündung« und damit gut drei Monate nach Verhandlungsbeginn in den Blick genommen wurde, so das Argument der Verteidigung.
Zutreffend in dem Verfahren ist nach Ansicht der Verteidigung jedoch, dass das Landgericht dem Vorwurf eines vorsätzlichen Tötungsdelikts nicht gefolgt ist und insoweit die Angeklagte freigesprochen hatte. Geht es nach Douglas hätte ein Hauptverfahren also erst gar nicht eröffnet werden müssen.