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Verunreinigte Glucose

Apothekerin muss sich verantworten

Vier Jahre nach dem Tod einer Frau und ihres per Notkaiserschnitt geborenen Babys durch verunreinigte Glucose hat heute vor dem Kölner Landgericht der Prozess gegen eine Apothekerin begonnen.
Autordpa
Datum 15.06.2023  16:00 Uhr

Die Staatsanwaltschaft wirft der 52-jährigen Apothekerin versuchten Mord durch Unterlassen und fahrlässige Tötung vor. Sie soll das behandelnde Krankenhaus nicht über eine mögliche Lidocain-Vergiftung der Opfer informiert haben. Der Verteidiger der Angeklagten wies die Vorwürfe am ersten Verhandlungstag als abwegig zurück. Seine Mandantin sei nicht für den Tod von Mutter und Kind verantwortlich.

Das 28 Jahre alte Opfer hatte 2019 in der Praxis ihres Gynäkologen eine rezeptierte Glucose-Lösung aus der Kölner Apotheke getrunken, die die Angeklagte leitete – es war ein Routinetest auf Schwangerschaftsdiabetes. Kurz nach der Einnahme kollabierte die Schwangere und starb kurz darauf im Krankenhaus. Auch ihr Baby überlebte nicht.

Wie sich herausstellte, war die Glucose mit dem Anästhetikum Lidocainhydrochlorid durchsetzt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte die Angeklagte die beiden Präparate versehentlich verwechselt. Obwohl ihr dieser Zusammenhang ab einem bestimmten Zeitpunkt klar gewesen sein soll, habe sie das Krankenhaus nicht darüber informiert, so dass die Vergiftung nicht behandelt werden konnte. Die 52-Jährige habe laut Anklage Angst gehabt, ihre Approbation zu verlieren und dem Ruf der Apotheke zu schaden.

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