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Deutscher Apothekertag

Apotheker wollen klarere Retax-Regeln

Die Delegierten des Deutschen Apothekertages (DAT) haben sich am heutigen Donnerstag für klarere Regulierungen bei Retaxationen durch Krankenkassen ausgesprochen. Unter anderem soll erreicht werden, dass Kassen nur noch in bestimmten Fällen retaxieren dürfen.
Benjamin Rohrer
23.09.2021  18:05 Uhr

Am zweiten Tag der Antragsberatung auf dem diesjährigen DAT ging es auch um die Themen Abrechnung, Retaxationen und Bürokratieabbau. Hinsichtlich der Retaxationen durch Krankenkassen haben die Delegierten zunächst einen Antrag des Apothekerverbandes Westfalen-Lippe (AVWL) beschlossen. Demnach wird der Gesetzgeber aufgefordert, die Retaxationen der Kassen massiv einzuschränken. Konkret sollen die Kassen nur noch in den Fällen und in der Höhe Rechnungskürzungen aussprechen dürfen, in denen ihnen auch ein wirtschaftlicher Schaden entstanden ist. Kammer und Verband aus Schleswig-Holstein hatten beantragt, dass der Gesetzgeber dafür sorgen solle, dass Kassen bei Retaxationen einheitliche Prüfkriterien an den Tag legen sollten. Auch dieser Antrag wurde beschlossen.

Die Apothekerkammer Mecklenburg-Vorpommern will Konsequenzen aus der Insolvenz des privat geführten Rechenzentrums AvP ziehen. Konkret wird in einem Antrag gefordert, die Abrechnung gänzlich neuaufzustellen. Dabei müsse unter anderem sichergestellt werden, dass die Abrechnungswege sicher sind, die Apotheker vor Ausfällen geschützt werden und die Apotheken aus der Verrechnung der Herstellerrabatte herausgehalten werden. Der Antrag bekam eine klare Mehrheit.

Kammer und Verband aus Schleswig-Holstein hatten wiederum einen Antrag eingebracht, in dem es um die komplexen Verfahren zur Präqualifizierung in der Hilfsmittelversorgung geht. Die Kassen sollen demnach aufgefordert werden, dass Apotheken nur noch solche Voraussetzungen belegen müssen, die nicht ohnehin zur Erteilung der Apothekenbetriebserlaubnis notwendig sind. Auch dieser Antrag wurde mit überwältigender Mehrheit beschlossen. Einen ähnlichen Hintergrund hatte ein sehr allgemein gehaltener Antrag der Kammer Nordrhein, in dem der Gesetzgeber aufgefordert wird, »überbordende bürokratische Hürden« in Apotheken zu minimieren. Als Beispiele werden hier erneut die Präqualifizierung, Securpharm sowie die Überwachung weiterer Vorschriften genannt. Auch dieser Antrag wurde mehrheitlich beschlossen.

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