Apotheker unterstützen Bedürftige |
Daniela Hüttemann |
04.06.2024 07:00 Uhr |
Der Verein ist dazu auf finanzielle Spenden angewiesen. Apotheken könnten helfen, indem sie Spendendosen für den Verein aufstellen, Spendenaktionen veranstalten oder auch mittels AoG-Flyern über den Sinn und Unsinn von Arzneimittelspenden aufklären.
Wer sich in die bestehenden Projekte ehrenamtlich einbringen will, kann sich an die jeweilige Regionalgruppe oder auch die AoG-Geschäftsstelle wenden, die den Kontakt vermitteln. »Hilfe ist immer nötig und willkommen«, betonte Projektleiterin Schulze.
Apotheker ohne Grenzen e.V.
Deutsche Apotheker- und Ärztebank
IBAN: DE 88 3006 0601 0005 0775 91
BIC: DAAEDEDDXXX
Online spenden: www.apotheker-ohne-grenzen.de/mitmachen/jetzt-spenden
Zudem können Apotheken eine wichtige Lotsenfunktion für Menschen ohne Krankenversicherung einnehmen, wohin diese sich wenden können und welche Rechte auf medizinische Versorgung sie haben. »Teilen Sie Informationen zu den Anlaufstellen und Hilfsangeboten in Ihrer Stadt oder Region und geben Sie Ihr Wissen weiter«, rief die AoG-Mitarbeiterin auf. Leider gäbe es keine bundesweiten Websites und viel hänge von lokalen Initiativen ab.
»Derzeit sind Hilfsangebote leider nicht einfach zu finden und mit Barrieren verbunden. Wir wollen, dass sich das ändert«, so Schulze und verwies auf die Resolution der AoG-Mitgliederversammlung von April. »Gesundheitsversorgung muss für alle Menschen in Deutschland zugänglich sein«, fordert der Verein und nennt vier zentrale Punkte:
Wie groß der Bedarf tatsächlich ist, ist nämlich unklar. Während das Bundesministerium für Arbeit und Soziales für das Jahr 2022 von 262.000 Menschen ohne Wohnung und 37.400 Obdachlosen ausgeht, schätzt der Verein Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsloslosenhilfe die Zahl der wohnungslosen Menschen auf mehr als 600.000, davon rund 50.000 ganz ohne Unterkunft, also obdachlos. Als wohnungslos gelten alle Menschen, die über keinen mietvertraglich abgesicherten oder eigenen Wohnraum verfügen, die zum Beispiel in Flüchtlings- und Notunterkünften übernachten sowie Personen, die bei Bekannten oder Verwandten vorübergehend unterkommen.