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Preisbindung

Apotheker und Kassen starten Rx-Boni-Überwachungsstelle

Mit dem Apotheken-Stärkungsgesetz (VOASG) gilt seit einigen Monaten ein Rx-Boni-Verbot für den GKV-Bereich. Um dieses zu überwachen und mögliche Verstöße zu sanktionieren, haben sich der Deutsche Apothekerverband und der GKV-Spitzenverband nun auf eine paritätisch besetzte Stelle geeinigt und dies in einem aktualisierten Rahmenvertrag festgehalten.
Benjamin Rohrer
01.10.2021  11:30 Uhr

Weitere Änderungen am Rahmenvertrag

Der am heutigen Freitag in Kraft getretene Rahmenvertrag enthält zudem noch weitere Änderungen, die nicht das Rx-Boni-Verbot betreffen, aber auch keine großen Änderungen im Apothekenalltag bewirken. Beispielsweise wurden Details zur E-Rezept-Abwicklung in den Apotheken geregelt: Unter anderem wurden die Korrekturmöglichkeiten an E-Rezepten und den Abrechnungsdatensätzen konkretisiert und unter anderem festgelegt, dass es unschädlich ist, wenn Apotheker einen »normalen« Abgabedatensatz versehentlich qualifiziert elektronisch signieren – was normalerweise nur nötig ist, wenn auch Änderungen am E-Rezept vorgenommen wurden. DAV und GKV-SV haben auch Näheres für Fälle der Apothekenschließung geregelt und festgelegt, was bei möglichen, nachgelagerten Retax-Verfahren passiert.

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