Apotheker und Kassen starten Rx-Boni-Überwachungsstelle |
Der am heutigen Freitag in Kraft getretene Rahmenvertrag enthält zudem noch weitere Änderungen, die nicht das Rx-Boni-Verbot betreffen, aber auch keine großen Änderungen im Apothekenalltag bewirken. Beispielsweise wurden Details zur E-Rezept-Abwicklung in den Apotheken geregelt: Unter anderem wurden die Korrekturmöglichkeiten an E-Rezepten und den Abrechnungsdatensätzen konkretisiert und unter anderem festgelegt, dass es unschädlich ist, wenn Apotheker einen »normalen« Abgabedatensatz versehentlich qualifiziert elektronisch signieren – was normalerweise nur nötig ist, wenn auch Änderungen am E-Rezept vorgenommen wurden. DAV und GKV-SV haben auch Näheres für Fälle der Apothekenschließung geregelt und festgelegt, was bei möglichen, nachgelagerten Retax-Verfahren passiert.