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Vertragsverhandlungen zu Cannabis

Apotheker und Kassen auf dem Weg zur Einigung?

Seit 2017 verhandeln Kassen und Apotheker zum Thema Cannabis-Vergütung. Bislang ohne einvernehmliches Ergebnis. Nun könnte es doch noch eine Einigung geben.
Ev Tebroke
13.03.2020  17:20 Uhr

Die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zum Thema Cannabis ziehen sich schon sehr lange hin. Um die Ausgaben der Kassen zu senken, müssen laut Gesetz die Apothekenzuschläge für die Abgabe von Cannabisblüten und Zubereitungen aus medizinischem Cannabis neu festgelegt werden. Eigentlich hätte bereits im Februar ein Verhandlungsergebnis vorliegen sollen. So sieht es der Gesetzgeber vor.

Doch die Fronten waren verhärtet. Die Kassenseite hatte bereits die Schiedsstelle informiert, um in der Sache einen Schiedsspruch zu erwirken. Auf Fachebene haben die Beteiligten allerdings heute noch einmal verhandelt. Mit Erfolg. »Trotz Anrufs der Schiedsstelle haben die Vertragspartner weiterverhandelt. Auf Fachebene ist man jetzt zu einem Ergebnis gelangt, das man nun den Gremien vorlegen möchte«, heißt es vonseiten eines Mitglieds der DAV-Verhandlungskommission auf Anfrage der Pharmazeutischen Zeitung. Zu den Details gab es allerdings keine weiteren Angaben.

Seit März 2017 dürfen Ärzte Cannabis in Form von getrockneten Blüten oder Extrakten in standardisierter Qualität auf Rezept verordnen. Mit der seither kontinuierlich wachsenden Zahl der Verordnungen steigen auch die Ausgaben der Kassen für medizinisches Cannabis. Um die Kosten für die GKV zu senken, forderte das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Kassen und Apotheker auf, über den Rahmenvertrag die Preise für die Abgabe von Cannabisblüten und Zubereitungen aus medizinischem Cannabis zu verhandeln.

Mit dem im August 2019 in Kraft getretenen Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) gibt das BMG als Einsparungsziel 25 Millionen Euro vor. Die Vertragspartner, der DAV und der GKV-Spitzenverband, sollten bis zum 29. Februar ein Verhandlungsergebnis präsentieren.

Derzeit werden die Arbeitspreise für medizinisches Cannabis über die Arzneimittelpreisverordnung geregelt: Für das Abfassen der Blüten werden 100 Prozent Zuschlag berechnet, für die Weiterverarbeitung 90 Prozent. Mit den Verhandlungen ist eine Regelung über die sogenannte Hilfstaxe vorgesehen. Dieser Vertrag regelt die Preise für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen. 

Laut Zahlen des GKV-Spitzenverbands belief sich der Bruttoumsatz von Cannabinoid-haltigen Fertigarzneimitteln und Zubereitungen im ersten Quartal 2018 auf knapp 14 Millionen Euro bei knapp 36.000 Verordnungen. Im Gesamtzeitraum 2018 lag der Bruttoumsatz bei knapp 74 Millionen Euro mit insgesamt mehr als 185.000 Verordnungen.

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